Debt Enforcement and Bankruptcy Act supervisory complaint; out-of-court liquidation by agreement; lack of jurisdiction over private-law liquidator and creditors' committee members. Persons entrusted with liquidation under a composition agreement stand in no public-law relation to interested creditors when their functions are based solely on private agreement. Alleged breaches of duty by such persons cannot be challenged by supervisory complaint to the debt-enforcement authorities, but only by civil action. A private agreement cannot confer jurisdiction on an administrative supervisory authority (consid. 1).
des Notars Marti nicht eingetreten. In der Tat stehen Notar Segesser als Liquidator und Fürsprech Witz als Mitglied des Gläubigerausschusses in der außergerichtlichen Liquidation des Vermögens des J. Kläntschi in keiner öffentlich rechtlichen Be ziehung zu den bei dieser Liquidation interessierten Personen, sondern es ist ihre Stellung lediglich durch privatrechtliche Normen beherrscht. Deshalb kann auch wegen Pflichtverletzung gegen die beiden Beschwerdebeklagten bloß auf dem Wege der eivilrechtlichen Klage, nicht aber auf dem Wege der Beschwerde an die Behörden vorgegangen werden, denen nach dem Bundesgesetz über Schuld betreibung und Konkurs die Aufsicht über die darin vorgesehenen Amtsstellen übertragen ist. Daran ändert der Umstand nichts, daß die Gläubiger des J. Kläntschi die Anwendung der Bestim mungen des genannten Gesetzes auf die Durchführung der außer gerichtlichen Liquidation vereinbart haben. Denn nur das Gesetz nicht auch eine private Vereinbarung vermag die Zuständigkeit einer Behörde zur Erledigung von Anständen, sei es privatrecht licher oder öffentlich rechtlicher Natur, zu begründen (vrgl. Ent scheide des Bundesrates in Sachen Tschanz, Archiv III, Nr. 29, und in Sachen Gut Cie., Archiv IV, Nr. 42.) Aus diesen Gründen hat die Schuldbetreibungs und Konkurs kammer erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.