Art. 50 O.G.; Art. 43 of the Federal Liability Act of 9 December 1850; jurisdiction over civil claims against federal officials. The Federal Court has jurisdiction in first and last instance only where a federal statute expressly submits the dispute to its exclusive adjudication. A provision empowering the court to fix security for costs does not, by itself, establish jurisdiction over the merits. Such security is not equivalent to ordinary procedural security under Art. 26 CPC; it serves additionally to protect federal officials against frivolous liability actions and may be ordered independently of the court’s competence in the main action. Absent exclusive federal jurisdiction, general forum rules apply.
materielle Entscheidung nicht in dessen ausschließliche Kompeten, legte. Fehlt es aber nach dem Gefagten an einer bundesgesetzlichen Bestimmung, nach welcher die vorliegende Streitigkeit der aus schließlichen Beurteilung des Bundesgerichtes unterstellt wäre, so greifen die allgemeinen Gerichtstandsnormen Platz, kraft welcher der Beklagte für persönliche Ansprüche bei dem Gerichte seines Wohnortes gesucht werden muß. 2. Da der Kläger das Begehren gestellt hat, das Bundes gericht möge auf alle Fälle, also auch für den Fall, daß es sich in der Hauptsache inkompetent erklärt, jetzt schon die in Art. 43 leg. cit. vorgeschriebene Kaution festsetzen, und die Kompetenz hiezu, wie in Erwägung 1 ausgeführt worden ist, dem Bundes gerichte, unabhängig von der Kompetenzfrage rücksichtlich der Hauptsache, zusteht, so ist auch diese Kaution zu bestimmen; die selbe wird auf 800 Fr. angesetzt, und ist bei der Bundesgerichts kanzlei zu leisten. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Auf die Klage wird wegen Inkompetenz des Gerichtes nicht eingetreten.