Expropriation compensation; causal nexus between taking and project-related disadvantages. The expropriator owes full compensation not only for direct losses from the transfer of land, but also for disadvantages resulting from the concrete project and its operation, provided the disadvantage would not have occurred without the expropriation (consid. 2). The relevant inquiry is whether the planned undertaking could rationally have been realized without the taking; the burden of showing this lies on the expropriator. Whether project benefits offset the losses is a question of fact for the experts. It is immaterial that comparable neighbors who did not cede rights receive no compensation, because the expropriated owner occupies a special legal position vis-à-vis the expropriator.
II. Dieser Betrag von 7000 Fr. ist vom Tage der Inan ruchnahme des Terrains durch die Stadt Zürich an mit Fr. 4½% zu verzinsen. Usw. B. Dieser Antrag ist vom Expropriaten angenommen worden, nicht aber von der Expropriantin. C. In der heutigen Verhandlung hat der Vertreter der Expro priantin beantragt, es sei die im Urteilsantrage, Dispositiv I vorgesehene Entschädigung von 2000 Fr. für Nachteile aus der Tramanlage und dem Trambetrieb zu streichen; im übrigen, be züglich der Entschädigung für Landabtretung und Minderwert, hat er Annahme des Urteilsantrages erklärt. Der Vertreter des Expropriaten hat den Antrag gestellt, der Instruktionsantrag sei zum Urteil zu erheben; in Erwägung:
allgemeinen. Und zwar ist bei der Frage, ob der Nachteil auch ohne die Abtretung eingetreten wäre, davon auszugehen, daß das planierte Unternehmen auch das rationelle sei und die Anlage nicht ohne die Enteignung hätte rationell ausgeführt werden können; die Beweislast dafür, daß die Anlage ohne die Enteig nung hätte ausgeführt werden können und der Nachteil also auch ohne die Enteignung, nur durch das Unternehmen, entstanden wäre, liegt somit dem Exproprianten (Unternehmer) ob. Es ist demgemäß im vorliegenden Falle anzunehmen, die Erweiterung der Straße sei ausschließlich zu dem Zweck der Anlage der Tram geleise erfolgt, da eben in der konkreten Ausführung beides einen einheitlichen Akt darstellt. Die Erweiterung ihrerseits wurde nur durch die Abtretung ermöglicht; daß sie ohne die Abtretung mög lich gewesen wäre, ist von der Expropriantin vor Schätzungs kommission nicht behauptet worden; auch war die Straßenerweite rung nur auf Grund der bundesrätlich genehmigten Pläne möglich. Ferner handelt es sich um Nachteile aus der konkreten Anlage und nicht um solche aus der Unternehmung ohne Rücksicht auf die gewählte bestimmte Art der Ausführung. Ob dabei Nachteile in Frage kommen, die nur den Expropriaten als solchen treffen, oder auch dessen Nachbarn, die keine Rechte abzutreten haben und daher nicht entschädigungsberechtigt sind, ist gleichgültig. Die bessere Stellung des Expropriaten erklärt sich hinlänglich aus dem besondern Nexus, in dem er vermöge der Expropriation zum 923.) Der Hin Exproprianten steht. (Vergl u. a. AS 29 II S. 22 weis darauf, daß der Expropriat keinen Anspruch darauf habe, daß die Straße nicht in einer ihn schädigenden Weise benützt werde, ist unbehelflich, da sich sein Anspruch nicht auf seine Qualität als Anstößer an die Straße, sondern auf die Stellung als Expropriat stützt. Ob sodann Nachteil bestehen und ob ihnen nicht überwiegende Vorteile gegenüberstehen, ist, wie der Urteils antrag ausführt, Tatfrage, und zwar im wesentlichen von den Sachverständigen zu beantwortende Tatfrage. Unrichtig ist, daß die Experten die Verrechnung der Vorteile mit den Nachteilen unterlassen hätten und so von einem unrichtigen rechtlichen Stand punkt ausgegangen seien. Tas Gutachten läßt deutlich erkennen, daß sie das Vorhandensein von Vorteilen für den konkreten Fall verneinen. Ihre Annahme kann auch nicht etwa als auf tatsäch lichem Irrtum beruhend bezeichnet werden; erkannt: Der Urteilsantrag der Instruktionskommission vom 15. März 1907 wird zum Urteil erhoben.