Rechtsdelay complaint struck out as moot

1B_58/2011Bundesgericht / I. öffentlich-rechtliche Abteilung24.03.2011Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

X. filed a federal complaint alleging denial of justice because the Thurgau High Court had not yet served the dispositive part of its criminal judgment after the main hearing. Before the Federal Supreme Court ruled, the cantonal judgment was served with reasons, so the complaint lost its purpose. The court therefore struck the matter off as moot and ordered that no court fees be charged; it also did not award party compensation to the unrepresented complainant.

Omnilex-Regeste

Art. 72 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG; Kostenfolgen bei Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde: Wird das bundesgerichtliche Verfahren durch nachträgliche Erfüllung des mit der Beschwerde verfolgten Begehrens gegenstandslos, ist die Sache ohne materielle Prüfung abzuschreiben. Die Kostenfrage ist summarisch nach dem mutmasslichen Ausgang des Hauptverfahrens zu beurteilen; von einer Kostenauflage kann jedoch abgesehen werden, wenn aus besonderen Umständen keine Gerichtsgebühr zu erheben ist und sich eine Parteientschädigung nach Praxis nicht rechtfertigt (vgl. E. 2).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
1B_58/2011

Verfügung vom 24. März 2011
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte
X.________, Beschwerdeführerin,

gegen

Obergericht des Kantons Thurgau, Promenadenstrasse 12A, 8500 Frauenfeld.

Gegenstand
Strafverfahren (Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung).

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 10. Februar 2011 beim Bundesgericht eine Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsweigerungsbeschwerde gegen das Obergericht des Kantons Thurgau einreichte, da dieses ihr in ihrer Strafsache nach der am 24. Januar 2011 stattgefundenen Hauptverhandlung bis zum Beschwerdezeitpunkt in gesetzwidriger Weise kein Dispositiv des damals ergangenen Urteils zugestellt habe;
dass dieses Urteil der Beschwerdeführerin inzwischen, am 24. Februar 2011, mit ausführlicher Begründung versehen zugestellt worden ist;
dass das bundesgerichtliche Verfahren somit gegenstandslos geworden ist;
dass gemäss Art. 72 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG über die Kostenfolgen mit summarischer Begründung zu entscheiden ist;
dass danach die Kosten im Regelfall derjenigen Partei aufzuerlegen sind, die sich bei der Beurteilung des Rechtsstreites materiell im Unrecht befunden hätte;
dass es sich indes erübrigt, die Beschwerde im Hinblick auf den hier zu treffenden Kostenentscheid weiter zu prüfen, zumal für das vorliegende Verfahren ohnehin keine Gerichtsgebühr zu erheben und anderseits der nicht anwaltlich vertretenen Beschwerdeführerin praxisgemäss keine Parteientschädigung zuzusprechen ist;
wird verfügt:

1.
Die Beschwerde im Verfahren 1B_58/2011 wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 24. März 2011
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Fonjallaz Bopp

Schlagwörter

delay of justicedenial of justicemootnesscostscriminal procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint against the cantonal court for delay/denial of justice had become moot after service of the reasoned judgment

Extrahierter Entscheid

The complaint was struck from the docket because the requested judgment had meanwhile been served, so there was no longer a live controversy.

Extrahierte Begründung

Since the challenged omission had been remedied before the federal decision, the proceedings had become devoid of purpose.

Kernrechtsfrage

Allocation of costs in the moot federal proceedings

Extrahierter Entscheid

No court costs were charged and no party compensation was awarded.

Extrahierte Begründung

Given the circumstances and the fact that the complainant was unrepresented, the court saw no reason to impose fees or compensation.

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