1C_349/2010
1C_349/2010Bundesgericht / I. öFfentlich Rechtliche Abteilung02.08.2010
{T 0/2}
1C_349/2010
Urteil vom 2. August 2010
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Aemisegger, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Bopp.
Verfahrensbeteiligte
X.________ AG, Beschwerdeführerin, vertreten
durch Y.________,
gegen
Z.________, Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Bosshard,
Bauausschuss der Gemeinde Stäfa, Goethestrasse 16, Postfach 535, 8712 Stäfa,
Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich.
Gegenstand
Baubewilligung,
Beschwerde gegen den Entscheid vom 5. Mai 2010
des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich,
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bauausschuss der Gemeinde Stäfa sowie der Gebäudeversicherung und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 1. Abteilung, 1. Kammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 2. August 2010
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber:
Aemisegger Bopp