1C_705/2025
Verfügung vom 2. Dezember 2025
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Haag, Präsident,
Gerichtsschreiber Baur.
Verfahrensbeteiligte
Karl Hotz,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonsrat Schaffhausen,
Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen,
Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen.
Gegenstand
Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 betreffend Teilrevision des Spitalgesetzes.
Erwägungen:
1.
Karl Hotz erhob am 24. November 2025 beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Stimmrechtsbeschwerde bezüglich der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2025 betreffend Teilrevision des Spitalgesetzes vom 22. November 2004 des Kantons Schaffhausen (SHR 813.100). Er ersuchte dabei, die Volksabstimmung vorsorglich zu verschieben. Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 24. November 2025 zuständigkeitshalber dem Bundesgericht weiter. Mit Verfügung vom 26. November 2025 wies der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung das erwähnte Gesuch des Beschwerdeführers ab. Jeweils mit Verfügung vom 27. November 2025 wurde diesem Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses und den weiteren Verfahrensbeteiligten Frist zur Einreichung einer allfälligen Vernehmlassung angesetzt.
2.
Mit Eingabe vom 28. November 2025 zieht der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Damit ist das vorliegende Beschwerdeverfahren als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben. Auf eine Kostenerhebung kann umständehalber verzichtet werden (Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG). Parteientschädigungen sind keine zuzusprechen (Art. 68 BGG).
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_705/2025 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Kantonsrat Schaffhausen und dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 2. Dezember 2025
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Haag
Der Gerichtsschreiber: Baur