Civil appeal inadmissible for insufficient reasoning

4A_120/2007Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung24.05.2007Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

X.________ AG in liquidation appealed to the Federal Supreme Court against a Zurich Obergericht decision in a tenancy dispute. The Court held that the appeal brief did not meet the BGG reasoning requirements because it failed to show, with reference to the cantonal decision, which rights had been violated. The Court therefore did not enter into the appeal. In view of the circumstances, it waived court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 2, Art. 106 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 117 BGG; Begründungsanforderungen an die Beschwerde in Zivilsachen. Die Beschwerdeschrift muss unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids in gedrängter Form darlegen, welche verfassungs- oder bundesrechtlichen Rechte verletzt sein sollen und worin die Verletzung besteht; blosse Kritik oder appellatorische Ausführungen genügen nicht. Fehlt eine hinreichende Rügebegründung, ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Die Gerichtskosten können ausnahmsweise erlassen werden (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_120/2007 /ech

Urteil vom 24. Mai 2007
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Corboz, Präsident,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Parteien
X.________ AG in Liquidation,
Beschwerdeführerin,

gegen

Y.________ Holding AG,
Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Alexander Rabian.

Gegenstand
Miete; Zivilprozess,

Beschwerde in Zivilsachen gegen den Beschluss
des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 26. März 2007.

Der Präsident hat in Erwägung,
dass das Obergericht des Kantons Zürich den von der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Mietgerichts Zürich vom 15. Februar 2007 erhobenen Rekurs mit Beschluss vom 26. März 2007 abwies, soweit es darauf eintrat, und den Beschluss des Mietgerichts vom 15. Februar 2007 bestätigte;
dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. April 2007 erklärte, den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 26. März 2007 mit Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht anzufechten;
dass der angefochtene Entscheid nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (BGG; SR 173.110) ergangen ist, weshalb die Eingabe der Beschwerdeführerin aufgrund des BGG zu beurteilen ist (Art. 132 Abs. 1 BGG);
dass in den Rechtsmitteln an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind, und solche Rügen zu begründen sind (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 117 BGG);
dass die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 27. April 2007 diese Begründungsanforderungen nicht erfüllt, weshalb auf die Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht eingetreten werden kann;
dass ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG);

im Verfahren nach Art. 108 BGG erkannt:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 24. Mai 2007
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schlagwörter

civil appealinadmissibilityreasoning requirementnon-entrycourt coststenancy dispute

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the civil appeal met the Federal Supreme Court's reasoning requirements

Extrahierter Entscheid

The appeal did not satisfy the statutory requirement to state, by reference to the challenged decision, which rights were violated and why.

Extrahierte Begründung

The submission failed to meet the pleading requirements of Art. 42(2) and Art. 106(2) in conjunction with Art. 117 BGG; therefore the court could not examine the merits.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged despite inadmissibility

Extrahierter Entscheid

No court costs were charged in this exceptional case.

Extrahierte Begründung

The court exercised its discretion to waive court costs.

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