Appeal withdrawn; costs imposed on appellant

5A_196/2008Bundesgericht / II. zivilrechtliche Abteilung24.09.2008Withdrawn

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant withdrew his federal appeal in a debt-enforcement matter after filing it against the Lucerne cantonal appellate decision on definitive debt enforcement. The Federal Supreme Court, sitting by a single judge, took note of the withdrawal and struck the case off the docket. Because the withdrawal was received only after the draft judgment had already circulated, only a limited reduction in court costs was granted. No party compensation was awarded, as the respondent had not been invited to file a response and had submitted her observations on interim relief without request.

Omnilex-Regeste

Art. 32 Abs. 2 BGG in Verbindung mit Art. 71 BGG und Art. 73 BZP; Rückzug der Beschwerde: Der Instruktionsrichter hat bei gültigem Rechtsmittelrückzug lediglich davon Kenntnis zu nehmen und das Verfahren als erledigt abzuschreiben. Für die Kostenverlegung nach Art. 66 BGG ist der Zeitpunkt des Rückzugs zu berücksichtigen; erfolgt er erst nach Zirkulation des Urteilsentwurfs, rechtfertigt dies bloss eine beschränkte Kostenreduktion. Eine Parteientschädigung nach Art. 68 BGG entfällt, wenn der Gegenpartei keine Beschwerdeantwort abverlangt wurde und ihre Eingabe ausschliesslich unaufgefordert erfolgte.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
5A_196/2008 /LMA

Verfügung vom 24. September 2008
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Marazzi, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Leemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Roger Ulrich,

gegen

Z.________,
Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Umbach,

Gegenstand
Definitive Rechtsöffnung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, als Rekursinstanz, vom 26. Februar 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG des X.________ (Beschwerdeführer) vom 28. März 2008;
in das Schreiben des Beschwerdeführers vom 16. September 2008, worin er dem Bundesgericht den Rückzug des Rechtsmittels mitteilt;

in Erwägung,
dass der Instruktionsrichter, zuständig als Einzelrichter nach Art. 32 Abs. 2 BGG, nichts anderes tun kann, als vom Beschwerderückzug Kenntnis zu nehmen und das Geschäft als erledigt abzuschreiben (Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 BZP);
dass bei der Festsetzung der Gerichtskosten der Umstand zu berücksichtigen ist, dass der Beschwerderückzug beim Bundesgericht zu einem Zeitpunkt eingegangen ist, als der Urteilsentwurf bereits in Zirkulation war, weshalb eine Reduktion der Gerichtskosten in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG nur in beschränktem Umfange gewährt werden kann;
dass keine Parteientschädigung nach Art. 68 BGG geschuldet ist, wurde doch die Beschwerdegegnerin zu einer Beschwerdeantwort nicht aufgefordert und reichte sie ihre Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung ebenfalls unaufgefordert ein;
dass die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 3 BGG);

verfügt der Einzelrichter:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 5'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Luzern, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 24. September 2008

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber:

Marazzi Leemann

Schlagwörter

withdrawal of appealcourt costsparty compensationdebt enforcementdefinitive enforcementprocedural termination

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

What is the consequence of the appellant's withdrawal of the appeal?

Extrahierter Entscheid

The proceedings were struck off as terminated because the appeal had been withdrawn.

Extrahierte Begründung

Once the withdrawal reached the court, the single judge could only take note of it and close the file.

Kernrechtsfrage

How should court costs be allocated after the withdrawal?

Extrahierter Entscheid

Court costs of CHF 5,000 were charged to the appellant, with only a limited reduction in light of the late withdrawal.

Extrahierte Begründung

The withdrawal arrived after the draft judgment was already in circulation, so only a limited reduction of costs was warranted; the appellant must bear the costs.

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