Non-payment of advance costs leads to non-entry

5A_4/2010Bundesgericht / II. zivilrechtliche Abteilung17.02.2010Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into the civil appeal because the appellant failed to pay the CHF 1,000 advance costs within the non-extendable grace period and did not provide the required debit confirmation. The court applied the warning rule under Art. 62 para. 3 BGG and non-entry under Art. 108 para. 1 lit. a BGG. Court costs of CHF 300 were charged to the appellant under Art. 66 para. 1 BGG.

Omnilex-Regeste

Art. 62 Abs. 3 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG; Nichtleistung des Kostenvorschusses innert angesetzter, nicht erstreckbarer Nachfrist führt zum Nichteintreten, wenn weder Barzahlung noch fristgerechte Übergabe an einen Postschalter noch der bei Zahlungsauftrag erforderliche Nachweis der Kontobelastung erbracht wird. Die Androhung des Nichteintretens ist bei Säumnis ohne Weiteres zu vollziehen; die Kostenfolge richtet sich nach Art. 66 Abs. 1 BGG.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
5A_4/2010

Urteil vom 17. Februar 2010
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Z.________,
Beschwerdegegner,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Del Fabro,

Gegenstand
Eheschutz.

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Zirkulationsbeschluss vom 2. Dezember 2009 des Kassationsgerichts des Kantons Zürich.

Nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Zirkulationsbeschluss vom 2. Dezember 2009 des Kassationsgerichts des Kantons Zürich,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin mit Nachfristansetzung gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG vom 25. Januar 2010 unter Androhung des Nichteintretens bei Säumnis aufgefordert worden ist, den (ihr mit Verfügung vom 6. Januar 2010 auferlegten, jedoch nicht eingegangenen) Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- innerhalb einer nicht erstreckbaren Nachfrist von 10 Tagen seit der am 26. Januar 2010 erfolgten Zustellung dem Bundesgericht in bar zu zahlen oder zu Gunsten der Bundesgerichtskasse (Postkonto 10-674-3) entweder an einem Schalter der Schweizerischen Post zu übergeben oder (bei Erteilung eines Zahlungsauftrags an die Post oder an eine Bank) einem in der Schweiz befindlichen Post- bzw. Bankkonto der Beschwerde führenden Partei oder ihres Vertreters zu belasten (Art. 48 Abs. 4 BGG) und ausserdem (bei Erteilung eines Zahlungsauftrags) der Bundesgerichtskasse innerhalb von 10 Tagen seit Ablauf der nicht erstreckbaren Nachfrist eine Bestätigung der Postfinance bzw. der Bank einzureichen, wonach der Vorschussbetrag fristgerecht dem Post- bzw. Bankkonto belastet worden ist,
dass die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist weder bei der Bundesgerichtskasse in bar geleistet noch zu deren Gunsten an einem Postschalter übergeben und auch nicht den (für den Fall eines Zahlungsauftrags) ihr obliegenden Nachweis der rechtzeitigen Vorschussleistung durch Belastungsbestätigung erbracht hat, weshalb androhungsgemäss gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und die Beschwerdeführerin kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),
erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kassationsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Februar 2010
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Hohl Füllemann

Schlagwörter

advance costsnon-entrydeadlinecivil appealcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal should be entered into despite non-payment of the advance costs within the set deadline.

Extrahierter Entscheid

No. Because the appellant did not pay the advance costs or prove timely payment by account debit confirmation within the non-extendable grace period, the appeal could not be heard.

Extrahierte Begründung

Under Art. 62 para. 3 BGG, failure to pay the advance costs after the grace period results in non-entry; the court therefore applied Art. 108 para. 1 lit. a BGG.

Kernrechtsfrage

Who bears the court costs of the federal proceedings.

Extrahierter Entscheid

The appellant must bear the court costs.

Extrahierte Begründung

As the appeal was not entered into, costs were imposed on the appellant pursuant to Art. 66 para. 1 BGG.

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