Non-payment of advance costs leads to non-entry

6B_574/2013Bundesgericht / Strafrechtliche Abteilung11.11.2013Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into the appellant's criminal complaint because he failed to pay the requested CHF 2,000 advance costs within the non-extendable deadline, even after a renewed service of the order. His late request to reduce the advance was rejected. The court ordered the appellant to pay court costs of CHF 800.

Omnilex-Regeste

Art. 108 BGG; non-payment of advance costs within the non-extendable final deadline leads to non-entry on the appeal. A late request to reduce the advance does not suspend or extend the deadline once the court has set a final period with warning of non-entry. If the advance is not received in time, the remedy is dismissed in summary procedure; court costs are borne by the appellant under Art. 66 Abs. 1 BGG.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}

6B_574/2013

Urteil vom 11. November 2013

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Detlev F.H. Gudat,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Nichteintreten auf Einsprache (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit),

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 26. April 2013.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

1.

Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 20. Juni 2013 aufgefordert, dem Bundesgericht spätestens am 4. Juli 2013 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- einzuzahlen. Er nahm die Verfügung am 26. Juni 2013 entgegen.

Am 11. Juli 2013, und somit verspätet, beantragte der Beschwerdeführer eine Herabsetzung des Kostenvorschusses, da dieser angesichts der in Frage stehenden Busse unverhältnismässig sei (act. 9).

Das Gesuch wurde mit Schreiben vom 16. Juli 2013 und einer entsprechenden Rechtsbelehrung abgewiesen (act. 10). Gleichzeitig setzte das Bundesgericht dem Beschwerdeführer die gesetzlich vorgeschriebene und nicht mehr erstreckbare Nachfrist zur Leistung des Vorschusses bis zum 16. August 2013 an, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde.

In der Folge erhielt das Bundesgericht keinen Rückschein für die zweite Verfügung. Die Sendung konnte gemäss den Nachforschungen der Post denn auch nur bis zur Schweizerischen Grenze verfolgt werden. Weil sie unterwegs verloren gegangen sein könnte, stellte das Bundesgericht die Verfügung vom 16. Juli 2013 mit einem Begleitbrief vom 7. Oktober 2013 ein zweites Mal zu. Der Ablauf der Frist wurde neu auf den 21. Oktober 2013 festgesetzt (act. 12). Diese Sendung hat der Beschwerdeführer am 18. Oktober 2013 erhalten.

Der Kostenvorschuss ging auch innert der Nachfrist nicht ein. Folglich ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.

Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Demnach erkennt der Einzelrichter:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. November 2013

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Der Gerichtsschreiber: Monn

Schlagwörter

advance costsnon-entrydeadlinecriminal appealcourt costsinadmissibility

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint could be entered into despite non-payment of the advance costs within the final deadline.

Extrahierter Entscheid

No. Because the advance costs were not paid by the non-extendable deadline, the Federal Supreme Court had to decline to enter into the complaint.

Extrahierte Begründung

The appellant received the advance-cost order, requested a reduction too late, and still failed to pay within the subsequently set final deadline under Art. 108 BGG.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs.

Extrahierter Entscheid

The court costs were imposed on the appellant.

Extrahierte Begründung

As the non-entered party, the appellant had to bear the costs pursuant to Art. 66 Abs. 1 BGG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.