Non-entry for failure to cure missing attachment

6B_618/2009Bundesgericht / Strafrechtliche Abteilung21.07.2009Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant filed a criminal-law complaint with the Federal Supreme Court but failed to enclose the challenged decision. After being ordered under Art. 42(5) BGG to cure the defect by 25 June 2009, he remained inactive. The president therefore did not enter into the complaint under Art. 108 BGG. In view of the circumstances, no court costs were imposed.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 5 BGG, Art. 108 BGG; mangelnde Beilage des angefochtenen Entscheids und Säumnis der nachträglichen Behebung führen zum Nichteintreten. Wird ein Mangel trotz ausdrücklicher Fristansetzung nicht behoben, ist die Eingabe androhungsgemäss unbeachtet zu lassen. Die Kostenauflage bleibt dem Gericht vorbehalten; ausnahmsweise kann von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen werden (vgl. Erwägungen 1-2).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
6B_618/2009

Urteil vom 21. Juli 2009
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Unbekannten Beschwerdegegner.

Gegenstand
Unbekannt.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Da der Beschwerdeführer es unterlassen hatte, der Beschwerde den angefochtenen Entscheid beizulegen, wurde er in Anwendung von Art. 42 Abs. 5 BGG mit Verfügung vom 11. Juni 2009 aufgefordert, den Mangel bis zum 25. Juni 2009 zu beheben, ansonsten die Rechtsschrift unbeachtet bleibe. Innert Frist hat er sich nicht mehr gemeldet. Folglich ist androhungsgemäss auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Ausnahmsweise kann auf eine Kostenauflage verzichtet werden.

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. Juli 2009

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Favre Monn

Schlagwörter

inadmissibilityformal defectcuring defectsnon-entrycourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint was admissible despite the missing attachment of the challenged decision

Extrahierter Entscheid

No; because the defect was not remedied within the deadline, the court would not examine the complaint.

Extrahierte Begründung

After a warning under Art. 42(5) BGG and expiry of the cure period without further response, the complaint had to be disregarded under Art. 108 BGG.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be imposed

Extrahierter Entscheid

Court costs were exceptionally waived.

Extrahierte Begründung

The president exercised discretion and departed from the ordinary costs rule.

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