Non-entry for insufficiently reasoned disability insurance appeal

9C_899/2012Bundesgericht / III. öffentlich-rechtliche Abteilung02.11.2012Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The insured person challenged a cantonal disability insurance judgment before the Federal Supreme Court. The appeal was filed in time but did not satisfy the statutory reasoning requirements: it failed to show in a concrete manner why the cantonal factual findings were manifestly incorrect or why the mixed method of disability assessment was unlawful. The Court therefore issued a simplified non-entry decision. It also waived court costs, which rendered the request for free legal aid moot.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 97 Abs. 1 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG: Die Beschwerdebegründung muss in gedrängter Form darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt; bei Sachverhaltsrügen ist aufzuzeigen, dass die vorinstanzlichen Feststellungen offensichtlich unrichtig sind und entscheidwesentlich sein können. Bloss appellatorische Kritik genügt nicht. Fehlt es an einer rechtsgenüglichen Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen, ist im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde einzutreten. Werden keine Gerichtskosten erhoben, wird ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gegenstandslos (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
9C_899/2012

Urteil vom 2. November 2012
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber R. Widmer.

Verfahrensbeteiligte
K._________,
Beschwerdeführerin,

gegen

IV-Stelle Basel-Stadt,
Lange Gasse 7, 4052 Basel,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt
vom 27. August 2012.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 29. Oktober 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 27. August 2012,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Beschwerde diesen inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt, da sie zwar einen rechtsgenüglichen Antrag enthält, den Ausführungen aber nicht entnommen werden kann, inwiefern die Sachverhaltsfeststellung im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG qualifiziert unzutreffend und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft sein sollen,
dass in der Beschwerde insbesondere nicht dargetan wird, weshalb die Vorinstanz statt von einer teilzeitlichen ausserhäuslichen Arbeit von voller Erwerbstätigkeit hätte ausgehen sollen und die Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung aus diesem Grund bundesrechtswidrig sein sollte,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, womit das Gesuch der Versicherten um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung gegenstandslos ist,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 2. November 2012
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Meyer

Der Gerichtsschreiber: Widmer

Schlagwörter

disability insuranceappeal admissibilityreasoned appealmixed methodnon-entrycourt costslegal aid

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal met the minimum reasoning requirements under Art. 42 BGG and Art. 97 BGG.

Extrahierter Entscheid

The appeal did not sufficiently explain which findings of fact were manifestly inaccurate or why the lower court's reasoning was legally erroneous.

Extrahierte Begründung

The brief contained a proper request, but no adequate explanation of how the factual findings were clearly incorrect or why the mixed method of assessing disability was unlawful.

Kernrechtsfrage

Whether the request for waiver of court costs and legal aid remained relevant.

Extrahierter Entscheid

Because no court costs were imposed, the request for free legal aid became moot.

Extrahierte Begründung

Under Art. 66(1) second sentence BGG, no court costs were charged, so there was nothing left for legal aid to cover.

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