Loading source…
Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 lit. a und b des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenmässigkeit) sowie Freispruch von den Vorwürfen der qualifizierten Geldwäscherei, der mehrfachen rechtswidrigen Einreise und der mehrfachen rechtswidrigen Einreise ins Ausland | Omnilex