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Eintritt der für die Entstehung des BVG-Invalidenrentenanspruchs relevanten Arbeitsunfähigkeit von 20% während der Versicherungsdeckung bei der Beklagte 1 als auch der Beklagten 2 mangels echtzeitlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verneint. (BGer 9C_358/2018 Urteil vom 30.8.18) | Omnilex