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Revisionsvoraussetzungen gemäss Art. 53 Abs. 1 ATSG nicht erfüllt; kein gerichtlicher durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG; Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen korrekt erfolgt; Vorbringen bzgl. Rückforderung erweisen sich als unbegründet; Beschwerde wir | Omnilex