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einfache Körperverletzung (zum Nachteil einer unter Obhut stehenden Person), mehrfache Tätlichkeiten (zum Nachteil eines Kindes und zum Nachteil des Ehegatten während der Ehe), mehrfache Drohung (teilweise zum Nachteil des Ehegatten während der Ehe), Nötigung, etc. (BGer 6B_1211/2018 vom 03.07.19) | Omnilex