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Keine organischen Unfallfolgen, indessen sind organisch nicht fassbare Unfallfolgen gegeben; adäquater Kausalzusammenhang ist nach Kriterienprüfung der HWS-Praxis bei mittelschwerem Unfall im Grenzbereich zu den schweren Unfällen zu bejahen; Rückweisung (BGurteil 8C_212/2019 vom 21.08.19) | Omnilex