Entscheid vom 23. April 2008
Strafkammer
Besetzung
Bundesstrafrichter Daniel Kipfer Fasciati, Vorsitz,
Alex Staub und Emanuel Hochstrasser,
Gerichtsschreiber David Heeb
Parteien
BUNDESANWALTSCHAFT, vertreten durch Ruedi
Montanari, stellvertretender Bundesanwalt,
gegen
A., amtlich verteidigt durch Advokat Dieter Roth,
Gegenstand
Mehrfache Geldfälschung; mehrfach versuchte Geld-
fälschung; mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Gel-
des; gewerbsmässiger Betrug
Bundesstrafgericht
Tribunal pénal fédéral
Tribunale penale federale
Tribunal penal federal
Geschäftsnummer: SK.2007.30
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Die Strafkammer erkennt:
- A. wird freigesprochen vom Vorwurf des in Umlaufsetzens falschen Geldes für den
Fr. 3'800.-- übersteigenden Betrag.
- A. wird schuldig gesprochen der mehrfachen, teils versuchten Geldfälschung, des
mehrfachen in Umlaufsetzens falschen Geldes und des gewerbsmässigen Betrugs.
- A. wird, in Zusatz zum Strafbefehl des Bezirksamtes Rheinfelden vom 17. Mai 2006
und des Strafbefehls des Bezirksamtes Aarau vom 23. Oktober 2007, verurteilt zu ei-
ner bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 14 Monaten und 2 Wochen bei einer
Probezeit von zwei Jahren.
- Die sichergestellten gefälschten Banknoten und Druckversuche werden unbrauchbar
gemacht und verbleiben in den Akten.
Der beschlagnahmte PC Rechner „Fujitsu-Siemens“ Scaleo P, Nr. 1 wird eingezogen
und dessen Festplatte wird unbrauchbar gemacht.
An weiteren beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: der Drucker HP
PSC 950, die Silberfolie und die sechs Farbspraydosen.
- Die Verfahrenskosten betragen:
Fr. 1'000.-- Gebühr gerichtspolizeiliche Ermittlungen
Fr. 3'000.-- Gebühr Voruntersuchung
Fr. 2'000.-- Gebühr für Anklageschrift und Anklagevertretung
Fr. 40.-- Auslagen Eidg. Untersuchungsrichteramt
Fr. 3’000.-- Gerichtsgebühr
Fr. 9’040.--
Total
Davon werden A. Fr. 6'000.-- auferlegt.
- Advokat Dieter Roth wird für die amtliche Verteidigung mit Fr. 4'532.80.-- (inkl. Ausla-
gen und MWST) aus der Kasse des Bundesstrafgerichts entschädigt. A. hat der Ge-
richtskasse Ersatz zu leisten.
Dieser Entscheid wird in der Hauptverhandlung mündlich eröffnet und begründet.
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Im Namen der Strafkammer
des Bundesstrafgerichts
Der Vorsitzende Der Gerichtsschreiber
Nach Eintritt der Rechtskraft mitzuteilen an:
- Bundesanwaltschaft als Vollzugsbehörde (vollständig)
Die Parteien haben nach der mündlichen Eröffnung und Begründung des Entscheids
vom 23. April 2008 auf die Beschwerde in Strafsachen an die Strafrechtliche Abteilung
des Bundesgerichts verzichtet. Es wird deshalb nur eine Kurzbegründung für die Akten
ausgefertigt. Das Dispositiv ist den Parteien abgegeben worden.
Dieser Entscheid ist rechtskräftig.