BVG-Klage wegen Passivität der beklagten Partei gutgeheissen

ATA/228/1995Cour de justice / Verwaltungskammer28.04.1995SozialversicherungsrechtGutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Der Fall betrifft eine BVG-Klage. Die beklagte Partei blieb passiv und wirkte im Verfahren nicht mit. Gestützt darauf hiess das Gericht die Klage gut.

Omnilex-Regeste

BVG 22; Mitwirkungspflicht und Folgen der Passivität einer Partei im Beweisverfahren. Wirkt eine Partei nicht mit und erschwert dadurch die Sachverhaltsabklärung, kann das Gericht aufgrund der verfügbaren Akten entscheiden und aus der fehlenden Mitwirkung verfahrensrechtliche Nachteile ableiten, sofern die Beweislage dies zulässt.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; DEVOIR DE COLLABORER; COLLABORATION(EN GENERAL); CONSTATATION DES FAITS

Normes

LPA.22

Résumé

Demande LPP. Passivité du défendeur. Acceptation de la demande.

Schlagwörter

social insuranceduty to cooperatecollaborationfactsLPP claim

The claim was accepted.

The summary indicates that the defendant remained passive; in this context, the court granted the claim, relying on the duty to cooperate and the factual findings available.

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