Entschädigung für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zugesprochen

ATA/305/1995Cour de justice / Verwaltungskammer13.06.1995SozialversicherungsrechtGutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Dem Beschwerdeführer in einer Sozialversicherungssache wurde für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine Parteientschädigung von CHF 1,000 zugesprochen. Der Entscheid stützt sich auf die in der Zusammenfassung zitierte anwendbare Verfahrensbestimmung.

Omnilex-Regeste

LPA.89 G; Parteientschädigung im Sozialversicherungsverfahren: Sind die Voraussetzungen für eine Parteientschädigung erfüllt, kann das Gericht dem obsiegenden Beschwerdeführer eine pauschale Entschädigung zusprechen. Deren Höhe wird vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalls festgesetzt; vorliegend wurden für das Verfahren vor dem TA CHF 1,000 zugesprochen.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; INDEMNITE(EN GENERAL)

Normes

LPA.89 G

Résumé

Indemnité de frs 1'000.- accordée au recourant pour la procédure devant le TA.

Schlagwörter

social insuranceprocedural compensationadministrative courtappealindemnity

The appellant is entitled to an indemnity of CHF 1,000 for the proceedings before the administrative court.

The decision applies the relevant procedural rule allowing compensation in the social insurance context; no further reasoning is stated in the summary.

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