Militärdienstverweigerer bleibt militärersatzpflichtig

ATA/486/1995Cour de justice / Verwaltungskammer26.09.1995SteuerrechtAbgewiesen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Der Fall betrifft die Frage, ob ein Militärdienstverweigerer von der Militärpflichtersatzabgabe befreit ist. Das Gericht hält fest, dass die Verweigerung des Militärdienstes die Person nicht von der Abgabepflicht entbindet. Die Beschwerde wird daher abgewiesen und die Abgabepflicht bleibt bestehen.

Omnilex-Regeste

LTM.1; Militärdienstverweigerer und Militärpflichtersatzpflicht. Die Verweigerung des Militärdienstes stellt keinen Befreiungsgrund von der Militärpflichtersatzabgabe dar. Die Abgabe bleibt trotz Militärdienstverweigerung geschuldet, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Befreiung greift.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

TAXE MILITAIRE; REFUS DE SERVIR; M

Normes

LTM.1

Résumé

L'objecteur de conscience est redevable de la taxe militaire.

Schlagwörter

military taxconscientious objectionrefusal to servetax liability

Yes. Conscientious objection does not exempt the person from the military tax.

The decision states that the conscientious objector remains subject to the military tax; no exemption follows from refusal to serve.

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