Verwarnung eines Taxifahrers wegen aggressiven Verhaltens bestätigt

ATA/527/1995Cour de justice / Verwaltungskammer10.10.1995RegulierungsrechtBestätigt

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Ein Taxifahrer focht eine Verwarnung an, die auf sein Verhalten in einer Auseinandersetzung mit einem Kollegen zurückging, nachdem er versucht hatte, diesem die Kunden abzuwerben. Das Verwaltungsgericht befand, dass das aggressive Verhalten eine Disziplinarmassnahme rechtfertigte, und bestätigte die von der Vorinstanz ausgesprochene Verwarnung.

Omnilex-Regeste

RLST.19 al. 1; Verwarnung eines Taxifahrers wegen aggressiven Verhaltens gegenüber einem Kollegen; eine Disziplinarmassnahme ist zu bestätigen, wenn das Verhalten im Rahmen der Dienstleistung und der Kundenbeziehungen gegen die erforderlichen Anstands- und Höflichkeitsstandards verstösst. Das überprüfende Gericht bestätigt die Sanktion, wenn der Sachverhalt ein Verhalten belegt, das mit einem geordneten beruflichen Auftreten unvereinbar ist (consid. null).

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

TAXI; REPRIMANDE; AGRESSION; COMPORTEMENT; POLITESSE; JPT

Normes

RLST.19 al.1

Résumé

Chauffeur qui se fait agressé par un collègue après avoir tenté d'intercepter les clients de celui-ci. Blâme confirmé par le TA.

Schlagwörter

taxireprimandaggressionprofessional conductpolitenessdisciplinary measure

The reprimand was justified and could be upheld.

The court accepted that the driver's conduct after the customer dispute was aggressive and incompatible with the required polite and orderly behavior expected in taxi service.

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