Erhöhung der Prämien einer Kollektivversicherung bestätigt

ATA/554/1995Cour de justice / Verwaltungskammer17.10.1995SozialversicherungsrechtAbgewiesen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Der Entscheid betrifft eine Prämienerhöhung bei einem Kollektivversicherungsvertrag. Das Gericht befand die Erhöhung für zulässig, weil der Vertrag selbst Prämienanpassungen vorsah und die Kollektivversicherung ein Defizit aufwies. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.

Omnilex-Regeste

LAMA 6 bis; Prämienerhöhung bei einem Kollektivversicherungsvertrag: Eine Anpassung ist zulässig, wenn sie auf einer vertraglichen Grundlage beruht und durch die Defizitsituation des Kollektivvertrags objektiv gerechtfertigt ist. Die versicherte Partei kann sich der Erhöhung nicht erfolgreich widersetzen, wenn der vertragliche Mechanismus zur Prämienrevision gültig angerufen wird und die wirtschaftlichen Bedingungen des Kollektivvertrags die Anpassung rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; AM; PRIME D'ASSURANCE; AUGMENTATION(EN GENERAL); ASSU

Normes

LAMA.6 bis

Résumé

Augmentation des primes d'un contrat collectif admise, la possibilité d'augmentater les primes reposant sur une base contractuelle et étant justifiée par le fait que le contrat collectif en question était déficitaire.

Schlagwörter

social insuranceinsurance premiumcollective insurancepremium increasecontractual basisdeficit

The increase was admissible because the contract provided a contractual basis for adjusting premiums and the collective contract was operating at a deficit.

The court accepted that the insurer could raise premiums under the contractual terms, and that the deficit of the collective contract justified the adjustment.

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