Verfügung vom 3. Dezember 2025
mitgeteilt am 4. Dezember 2025
Referenz SBK 25 108
Instanz Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
Besetzung Cavegn, Vorsitz
ParteienA._____
Beschwerdeführer
gegen
Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur
Masanserstrasse 2, Postfach, 7001 Chur
Beschwerdegegner
Gegenstand Herausgabe Verlustschein
In Erwägung,
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dass A._____ im Rahmen eines Konkursverfahrens gegen B._____ vor dem Betreibungs- und Konkursamt Plessur (nachfolgend Konkursamt Plessur) die Herausgabe eines Verlustscheins anbegehrte,
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dass A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) beim Obergericht des Kantons Graubünden mit Eingabe vom 12. November 2025 (Poststempel 24. November 2025) Aufsichtsbeschwerde gegen das Konkursamt Plessur erhob, weil er den Verlustschein nicht erhalten habe,
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dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 (Poststempel 2. Dezember 2025) gegenüber dem Obergericht den Rückzug der Beschwerde erklärte,
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dass unter diesen Umständen die Beschwerde infolge Rückzugs am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden kann,
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dass der Abschreibungsentscheid in einzelrichterlicher Kompetenz ergeht (Art. 9 Abs. 2 GOG [BR 173.000] i.V.m. Art. 16 Abs. 6 OGV [BR 173.010]),
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dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Kanton Graubünden verbleiben (Art. 61 Abs. 2 lit. a GebVSchKG),
wird erkannt:
1. Die Beschwerde wird infolge Rückzugs am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. [Rechtsmittelbelehrung]
4. [Mitteilung an:]