ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 20. Februar 2026
Referenz ZR1 26 17
Instanz Erste zivilrechtliche Kammer
Besetzung Cavegn, Vorsitz
Michael Dürst und Brun
Carl, Aktuar ad hoc
Parteien A._____
Beschwerdeführer
Gegenstandfürsorgerische Unterbringung
Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 30. Januar 2026
Es wird erkannt:
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2’780.00 (Gerichtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 1'280.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
3. [Rechtsmittelbeleherung]
4. [Mitteilungen]