ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 23. April 2026
Referenz ZR1 26 51
Instanz Erste zivilrechtliche Kammer
Besetzung Cavegn, Vorsitz
Michael Dürst und Brun
Helbling, Aktuar ad hoc
ParteienA._____
Beschwerdeführerin
GegenstandBehandlung ohne Zustimmung
Anfechtungsobj. Anordnung Psychiatrische Dienste Graubünden (PDGR) vom 2. April 2026
Es wird erkannt:
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2’750.00 (Gerichtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 1'250.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
3. [Rechtsmittelbelehrung]
4. [Mitteilungen]