Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 19. Januar 2026
Es wird erkannt:
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2’938.00 (Gerichtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 1'438.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
3. [Rechtsmittelbelehrung]
4. [Mitteilungen]