Art. 8 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 3 BV; §§ 5, 7, 8, 9 und 10 PV. Strassenunterhaltsperimeter. In der Begründung des Perimeterentscheids sind die Kriterien für die Beitragsbemessung in nachvollziehbarer und transparenter Weise aufzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob die gewählte Berechnungsart den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit standzuhalten vermag.
Gesamter Gesetzestext
Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer A 10 230 / A 10 231 zu finden.