Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG. Sicherungsentzug. Medizinisch-toxikologisches Gutachten betreffend die Aussagekraft des in Brusthaaren gemessenen EtG-Werts. Die Brusthaare erlauben keine zeitlich abzugrenzende Zuordnung der gemessenen EtG-Konzentration und folglich auch nicht die Zuordnung des aus dem EtG-Wert zu diagnostizierenden Konsumausmasses von mindestens 60 g Alkohol pro Tag.