Heirs as creditors sufficiently identified in debt enforcement

OG 1996 39Übriges Gericht19.03.1996Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The court held that a debt-enforcement payment order is not void merely because the creditors are described collectively as an heirs' community, provided the individual heirs are identifiable from an annex attached to the payment order. Here, the debt-enforcement office listed the heirs' community X. and Y. in the payment order and attached a document showing the members of the community. This was considered a permissible and sufficient form of designation, justified by practical space constraints on the payment order.

Omnilex-Regeste

SchKG; Anforderungen an die Bezeichnung des betreibenden Gläubigers im Zahlungsbefehl: Eine Kollektivbezeichnung mehrerer Gläubiger ist nicht nichtig, wenn die einzelnen Berechtigten durch eine dem Zahlungsbefehl beigefügte Beilage ohne weiteres eindeutig bestimmbar sind (E. 1). Die formelle Klarheit der Gläubigerbezeichnung ist nach dem Zweck der Betreibung zu beurteilen; praktischen Ausfertigungserwägungen des Betreibungsamtes kann Rechnung getragen werden, sofern die Identität der Gläubiger für den Betriebenen zweifelsfrei feststeht.

Gesamter Gesetzestext

Eine Betreibung ist nichtig, wenn der betreibende Gläubiger nicht klar und unzweideutig bezeichnet ist, insbesonders bei Verwendung einer Kollektivbezeichnung für eine Mehrheit von Gläubigern wie beispielsweise "Erbengemeinschaft" (Amonn, Grundriss des Schuldbetreibungs und Konkursrechtes, 5. Aufl., Bern 1993, § 6 N 29).

Im vorliegenden Rechtsöffnungsverfahren wurden im Betreibungsbegehren sämtliche Erben angeführt. Im Zahlungsbefehl wurden unter der Rubrik Gläubiger die Erbengemeinschaft X. (Erstklägerin) und Y. (Zweitkläger) erwähnt. Gleichzeitig führte das Betreibungsamt an, die Mitglieder der Erbengemeinschaft X. seien gemäss Beilage ersichtlich. Diese Beilage war an den Zahlungsbefehl angeheftet. Eine solche Form der Ausfertigung des Zahlungsbefehls ist zulässig und ausreichend, da die Mitglieder der Erbengemeinschaft ohne weiteres erkennbar sind. Das Betreibungsamt hat das erwähnte Vorgehen aus praktischen Gründen gewählt, weil für die Benennung der Gläubiger auf dem Zahlungsbefehl nur ein beschränkter Platz zur Verfügung steht.

Schlagwörter

debt enforcementnullitycreditor designationheirs' communitypayment orderidentification

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a debt enforcement is void because the creditor is not clearly and unambiguously designated when an heirs' community is named and its members are identified by annex.

Extrahierter Entscheid

The payment order is valid and sufficient if the members of the heirs' community can readily be identified from an annex attached to the payment order.

Extrahierte Begründung

Although a collective designation of multiple creditors can be problematic, the enforcement office attached a list of the heirs to the payment order. Since the members of the heirs' community were thus easily ascertainable, the creditor designation was clear enough. The office used this format for practical reasons because the payment order provides only limited space for naming creditors.

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