AbR 2004/05 Nr. 27
AbR 2004/05 Nr. 27Ow Obergericht20.09.2005
AbR 2004/05 Nr. 27, S. 125: Art. 70 Abs. 3 und Art. 337 Abs. 1 StGB Das alte Verjährungsrecht ist das mildere, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Urteil des Kantonsgerichts ergangen ist; denn in diesem Falle tritt nach dem neuen Art.
Entscheidpublikation AbR 2004/05 Nr. 27, S. 125:Art. 70 Abs. 3 und Art. 337 Abs. 1 StGB Das alte Verjährungsrecht ist das mildere, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Urteil des Kantonsgerichts ergangen ist; denn in diesem Falle tritt nach dem neuen Art. 70 Abs. 3 StGB im Appellationsverfahren vor dem Obergericht die Verjährung nicht mehr ein.
Entscheid des Obergerichts vom 20. September 2005
Aus den Erwägungen: