OGVE 2016/17 Nr. 54 Art. 54a AG Abstimmungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer handelt wider Treu und Glaube, wenn er in Kenntnis der von ihm behaupteten Informationsmängel zunächst einen Änderungsantrag stellt, aber erst bei Ablehnung dessel
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Entscheidpublikation OGVE 2016/17 Nr. 54
Art. 54a AG
Abstimmungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer handelt wider Treu und Glaube, wenn er in Kenntnis der von ihm behaupteten Informationsmängel zunächst einen Änderungsantrag stellt, aber erst bei Ablehnung desselben das Abstimmungsergebnis wegen Informationsmängel anfechtet.
Entscheid des Regierungsrats vom 20. Juni 2017 (Nr. 519).