VVGE 1976/77 Nr. 31, S. 29: Art. 14 VV zum BMR. Ausnahmsweise Zuständigkeit der Gemeinde für Baubewilligungen in provisorischen Schutzgebieten. Entscheid des Regierungsrates vom 5. April 1977 (Nr. 1351). Zwar ist im Normalfall für Bauten i
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Entscheidpublikation VVGE 1976/77 Nr. 31, S. 29:
Art. 14 VV zum BMR.
Ausnahmsweise Zuständigkeit der Gemeinde für Baubewilligungen in provisorischen Schutzgebieten.
Entscheid des Regierungsrates vom 5. April 1977 (Nr. 1351).
Zwar ist im Normalfall für Bauten im übrigen Gemeindegebiet gemäss Art. 14 ff. VV zum BMR das Baudepartement zuständig. Für einen Umbau, der nach aussen kaum oder nicht sichtbar ist und die bestehende Baute keinem neuen Zweck zuführt (Art. 15), ist jedoch die Gemeinde zuständig.