VVGE 1976/77 Nr. 7, S. 7: Verwaltungsverfahren. Beginn des Fristenlaufs für eine Beschwerde gegen eine Initiative. Entscheid des Regierungsrates vom 6. Juli 1976 (Nr. 310). Die Beschwerde ging mehr als 20 Tage nach der Einreichung der Init
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1976/77 Nr. 7, S. 7:
Verwaltungsverfahren.
Beginn des Fristenlaufs für eine Beschwerde gegen eine Initiative.
Entscheid des Regierungsrates vom 6. Juli 1976 (Nr. 310).
Die Beschwerde ging mehr als 20 Tage nach der Einreichung der Initiative ein. Die Beschwerdeführerin erhielt jedoch erst dann von der Rechtsgültigerklärung der Initiative Kenntnis, als diese mit der Traktandenliste der Gemeindeversammlung im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Von diesem Zeitpunkt an hat sie die Beschwerdefrist gemäss Art. 88 Abs. 1 KV eingehalten, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist.