VVGE 1978/80 Nr. 16
VVGE 1978/80 Nr. 16Ow Verwaltungsbehoerde27.11.1979
VVGE 1978/80 Nr. 16, S. 22: Art. 16 und Art. 17 BauG. Anforderungen an eine Wohnlage: Gemeinschafts- und Freizeiträume, Kinderspielplätze, Bepflanzung der Anlage. Entscheid des Regierungsrates vom 27. November 1979 (Nr. 720). Das Wohnungsa
Entscheidpublikation VVGE 1978/80 Nr. 16, S. 22:
Art. 16 und Art. 17 BauG.
Anforderungen an eine Wohnlage: Gemeinschafts- und Freizeiträume, Kinderspielplätze, Bepflanzung der Anlage.
Entscheid des Regierungsrates vom 27. November 1979 (Nr. 720).
Das Wohnungsangebot profitiert von einer ausserordentlich guten Wohnlage in bezug auf Besonnung, Aussicht und Dorfnähe. Die Grundrissskizzen lassen auch Wohnungen mit guter Grundrissqualität erwarten. Die Planung zeigt auf, dass eine hohe Wohnqualität auch bei verdichteter Bauweise möglich ist. Wünschbar wäre ein beschränktes Angebot von Gemeinschafts- und Freizeiträumen, die auch im Aussenbereich ihre Ergänzung finden könnten. Damit würde ein Siedlungsmittelpunkt geschaffen, der viel zur Gemeinschaftsbildung beitragen würde. Die beiden Plätze in der Achse der Bebauung sind als reine Verkehrsanlagen dargestellt und vermögen dem obigen Anspruch nicht zu genügen.
Ebenso werden in den Plänen ausgeschiedene und bezeichnete Spielplatzflächen vermisst. Kinderspielplätze sind innerhalb einer solchen Siedlung ein absolutes Erfordernis und werden auch klar nach Reglement verlangt. Diese Forderung ist auch in Ziff. 12 der speziellen Bauvorschriften aufgestellt. Spätestens im Zeitpunkt der Baueingabe der ersten Bauetappe sind daher in ausreichendem Masse Kinderspielplätze auszuweisen und ihre Gestaltung darzustellen. Der Bestand dieser Plätze und Spielflächen ist für eine dauernde Benützung durch alle Bewohner der Siedlung sicherzustellen.
Ebenfalls im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die vorgesehene Bepflanzung weiter zu präzisieren, wobei die im Plan eingetragenen hochstämmigen Bäume eine Minimalverpflichtung bedeuten. Es ist darauf zu achten, dass vor allem einheimische Baumarten zur Verwendung gelangen. Terrassenbrüstungen und Stützmauern sind möglichst intensiv mit Hängepflanzen zu besetzen.