VVGE 1978/80 Nr. 34, S. 54: Verwaltungsverfahren; Aktenzustellung an Rechtsanwälte. Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 11. September 1980. Aus den Erwägungen: Der Beschwerdeführer verlangt festzustellen, dass er bzw. sein Rechtsanwalt e
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Entscheidpublikation VVGE 1978/80 Nr. 34, S. 54:
Verwaltungsverfahren; Aktenzustellung an Rechtsanwälte.
Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 11. September 1980.
Aus den Erwägungen:
Der Beschwerdeführer verlangt festzustellen, dass er bzw. sein Rechtsanwalt einen Anspruch hat, dass ihm die Akten im Verwaltungsverfahren zur Einsichtnahme zugestellt werden. Im angefochtenen Entscheid hält der Regierungsrat nun fest, dass zwar keine Pflicht zur Aktenzustellung an den Rechtsanwalt einer Partei bestehe, aber eine Angleichung an die herrschende Praxis im Zivil- und Strafverfahren angezeigt sei. Er sprach sich für eine diesbezügliche Praxisänderung aus. Das Verwaltungsgericht schliesst sich den Erwägungen des Regierungsrates in diesem Punkt an. Im Verwaltungsverfahren sind die Akten daher dem Anwalt einer Partei zur Einsichtnahme zuzustellen und nicht nur offen zu halten.