VVGE 1981/82 Nr. 8
VVGE 1981/82 Nr. 8Ow Verwaltungsbehoerde
VVGE 1981/82 Nr. 8, S. 15: Art. 7 BMV. Der Ersatzbeitrag für nicht zu erstellende Pflichtschutzplätze muss nicht dafür verwendet werden, in der Nähe des Zahlungspflichtigen öffentliche Schutzräume zu bauen. Entscheid des Regierungsrates vo
Entscheidpublikation VVGE 1981/82 Nr. 8, S. 15:
Art. 7 BMV.
Der Ersatzbeitrag für nicht zu erstellende Pflichtschutzplätze muss nicht dafür verwendet werden, in der Nähe des Zahlungspflichtigen öffentliche Schutzräume zu bauen.
Entscheid des Regierungsrates vom 10. März 1981 (Nr. 1240).
Sachverhalt:
Weil die nächste noch erstellbare öffentliche Zivilschutzanlage einige Kilometer von seinem Wohnhaus entfernt ist, weigert sich ein Bauherr, den Ersatzbeitrag zu leisten. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab.
Aus den Erwägungen: