Entscheidpublikation VVGE 1983/84 Nr. 48, S. 107:
Art. 13 WBPG.
Perimeter. Für die Beurteilung der konkreten Gefährdung eines Grundstücks und seiner Zugehörigkeit zum Perimeter ist nicht vom ursprünglichen (natürlichen) Terrainverlauf auszugehen. Bestehende künstliche Terrainveränderungen wie Dammaufschüttungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die allfällige Verantwortung Dritter für durch Aufschüttungen verursachte Beeinträchtigungen kann nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein, sondern berührt gegebenenfalls das Rechtsverhältnis zwischen diesen und den Perimeterpflichtigen.
Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 29. August 1983.
Aus den Erwägungen: