VVGE 1987/88 Nr. 22
VVGE 1987/88 Nr. 22Ow Verwaltungsbehoerde28.06.1988
VVGE 1987/88 Nr. 22, S. 29: Art. 4 Abs. 3 BauG. Eine Auflage kann nur Grundstücke im Eigentum des Bauherrn betreffen. Soll die Parzelle eines Dritten mit einer Auflage belastet werden, ist es Sache des Bauherrn, dessen Einverständnis zu be
Entscheidpublikation VVGE 1987/88 Nr. 22, S. 29:
Art. 4 Abs. 3 BauG.
Eine Auflage kann nur Grundstücke im Eigentum des Bauherrn betreffen. Soll die Parzelle eines Dritten mit einer Auflage belastet werden, ist es Sache des Bauherrn, dessen Einverständnis zu beschaffen.
Entscheid des Regierungsrates vom 28. Juni 1988 (Nr. 251).
Aus den Erwägungen: