VVGE 2011/13 Nr. 8
VVGE 2011/13 Nr. 8Ow Verwaltungsbehoerde05.12.2011
VVGE 2011/13 Nr. 8 Art. 89 Abs. 3 KV, Art. 1 Publikationsgesetz Genehmigungsverfahren. Die Publikation eines Erlasses ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Inkrafttreten oder Wirken von gesetzlichen Vorschriften. Als allgemeiner Rech
Entscheidpublikation VVGE 2011/13 Nr. 8
Art. 89 Abs. 3 KV, Art. 1 Publikationsgesetz
Genehmigungsverfahren. Die Publikation eines Erlasses ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Inkrafttreten oder Wirken von gesetzlichen Vorschriften. Als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt dies auch für kommunale Erlasse.
Entscheid des Regierungsrats vom 5. Dezember 2011 (Nr. 252).
Aus den Erwägungen: