Geschäftsnummer:
SGSTA.1999.230
Instanz:
Steuergericht
Entscheiddatum:
27.03.2000
FindInfo-Nummer:
O_SG.2015.185
Titel:
Eigenmietwert, Unternutzungsabzug
Resümee:
StG § 28 - Eigenmietwert, Unternutzungsabzug.
Der Grad der tatsächlichen Nutzung der eigenen Wohnung ist bei der Bestimmung des Eigenmietwertes für die Staatssteuer irrelevant. Es gibt keinen Unternutzungsabzug.
KSGE 2000 Nr. 3
StG § 28 - Eigenmietwert,
Unternutzungsabzug.
Der Grad der tatsächlichen
Nutzung der eigenen Wohnung ist bei der Bestimmung des Eigenmietwertes für die
Staatssteuer irrelevant. Es gibt keinen Unternutzungsabzug.
Urteil
St 1999/230 vom 27.3.2000
Sachverhalt:
Im Rekurs gegen die
Veranlagung der Staatssteuern 1998 machen die Rekurrenten u.a. geltend, nach
dem Auszug ihrer drei Kinder würden in ihrem Einfamilienhaus zwei Kinderzimmer
seit Jahren leer stehen. Es sei deshalb der Unternutzungsabzug nicht nur bei
der Direkten Bundessteuer, sondern auch bei der Staatssteuer zu gewähren.
Erwägungen:
- ...
2. Umstritten ist in der vorliegenden
Rekurssache die Frage, ob ein Unternutzungsabzug auch bei der Staatssteuer
möglich ist. Die Rekurrenten gehen in ihrem Rekurs davon aus, dass
diesbezüglich der Gesetzeswortlaut im Bundesgesetz über die direkte
Bundessteuer (DBG) identisch ist mit demjenigen für die Staatssteuer im StG,
und dass eine unterschiedliche Interpretation stossend sei. Diese Meinung ist
unzutreffend. Der Unternutzungsabzug bei der Bundessteuer basiert auf Art. 21
Abs. 2 DBG, wonach die Festsetzung des Eigenmietwertes unter Berücksichtigung
der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung der am Wohnsitz
selbstbewohnten Liegenschaft erfolgt. Eine solche Bestimmung fehlt für die
Staatssteuer. Vielmehr wird in § 28 StG unter dem Randtitel “Mietwert der
eigenen Wohnung” festgehalten, dass sich der Mietwert nach dem Wohnwert richte.
Dieser entspreche dem Betrag, den der Steuerpflichtige für die Benützung einer
gleichartigen Wohnung aufwenden müsste. Der Grad der tatsächlichen Nutzung der
eigenen Wohnung ist deshalb bei der Bestimmung des Eigenmietwertes für die
Staatssteuer irrelevant. Es gibt hier keinen Unternutzungsabzug. Der Rekurs ist
abzuweisen.
Steuergericht, Urteil vom 27. März 2000
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