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mehrfacher Diebstahl (teilweise geringfügig, teilweise versucht), Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes, Ruhestörung durch groben Unfug oder Nachtlärm, Störung der Nachbarschaft durch Radio oder Ähnliches, Widerruf, Landesver | Omnilex