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qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, evtl. Gehilfenschaft zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfache Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes, Sachbeschädigung, Gewalt und | Omnilex