Geschäftsnummer:
ZKBER.2023.33
Instanz:
Zivilkammer
Entscheiddatum:
23.01.2024
FindInfo-Nummer:
O_ZK.2024.17
Titel:
Forderung aus Arbeitsvertrag
Resümee:
Obergericht
Zivilkammer
Berichtigung
vom 23. Januar 2024 des Urteils vom
15. Januar 2024 (betreffend Besetzung des Gerichts; Berichtigung hervorgehoben)
Es wirken mit:
Präsidentin Hunkeler
Oberrichter
Frey
Oberrichter
Flückiger (anstelle von Oberrichterin Kofmel)
Gerichtsschreiberin
Hasler
In Sachen
A.___ AG,
vertreten durch René Hirsiger,
Berufungsklägerin
gegen
B.___,
vertreten durch Mario Schenkel,
Berufungsbeklagter
betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag
zieht die
Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung:
Am 15. Januar 2024 wurde der
Entscheid in obengenannter Angelegenheit gefällt. Die ordentliche Besetzung der
Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn setzt sich aus der
Präsidentin Barbara Hunkeler, Oberrichter Beat Frey und Oberrichterin Barbara
Kofmel zusammen. Im vorliegenden Verfahren und Urteil hat anstelle von
Oberrichterin Barbara Kofmel Oberrichter Thomas Flückiger mitgewirkt. Diese
Anpassung ist eine Abweichung der Norm, die im Urteil vom 15. Januar 2024 zwar
handschriftlich, aber nicht elektronisch im Word-Dokument angepasst wurde. Auf
dem Ausdruck des Urteils vom 15. Januar 2024 erscheint deshalb
fälschlicherweise Oberrichterin Barbara Kofmel anstelle von Oberrichter Thomas
Flückiger. Das vorliegende Dokument stellt eine (in Bezug auf die Besetzung des
Gerichts) Berichtigung dar. In Bezug auf die Anfechtung des Entscheids an sich
ist die Fristauslösung des Entscheides vom 15. Januar 2024 massgebend.
Im Namen der
Zivilkammer des Obergerichts
Die
Präsidentin Die
Gerichtsschreiberin
Hunkeler Hasler
© 2015 juris