Geschäftsnummer:
ZKBER.2023.34
Instanz:
Zivilkammer
Entscheiddatum:
16.04.2024
FindInfo-Nummer:
O_ZK.2024.54
Titel:
vorsorgliche Massnahmen Ehescheidung
Resümee:
Obergericht
Zivilkammer
Berichtigung vom 16. April 2024
des Urteils vom 15. November 2023 (betreffend Besetzung des Gerichts)
Es wirken mit:
Präsidentin Hunkeler
Oberrichter Flückiger
Oberrichter Frey
Gerichtsschreiberin Hasler
In Sachen
A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Therese Hintermann,
Berufungskläger
gegen
B.___, vertreten durch Rechtsanwalt Simon Bloch,
Berufungsbeklagte
betreffend vorsorgliche
Massnahmen Ehescheidung
zieht die Zivilkammer des Obergerichts
in Erwägung:
Am 15. November 2023 wurde der Entscheid
in obengenannter Angelegenheit gefällt. Die ordentliche Besetzung der
Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn setzt sich aus der
Präsidentin Barbara Hunkeler, Oberrichter Beat Frey und Oberrichterin Barbara
Kofmel zusammen. Im vorliegenden Verfahren und Urteil hat anstelle von
Oberrichterin Barbara Kofmel Oberrichter Frank Müller mitgewirkt. Diese
Anpassung ist eine Abweichung der Norm, die im Urteil vom 15. November 2023
zwar handschriftlich, aber nicht elektronisch im Word-Dokument angepasst wurde.
Auf dem Ausdruck des Urteils vom 15. November 2023 erscheint deshalb
fälschlicherweise Oberrichterin Barbara Kofmel anstelle von Oberrichter Frank
Müller. Das vorliegende Dokument stellt eine (in Bezug auf die Besetzung des
Gerichts) Berichtigung dar (vgl. Kopie des Deckblatts des Urteils vom 15.
November 2023). Aufgrund Pensionierung von Oberrichter Frank Müller wirkt bei
der vorliegenden Berichtigung Oberrichter Thomas Flückiger mit.
Im Namen der Zivilkammer des
Obergerichts
Die Präsidentin Die
Gerichtsschreiberin
Hunkeler Hasler
© 2015 juris