13th-month salary may not raise debtor's subsistence minimum

ZZ.1997.6Übriges Gericht29.10.1997Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Obergericht Zivilkammer dealt with a maintenance-debt instruction under Art. 177 ZGB. It held that where the debtor's subsistence minimum is not covered, a 13th-month salary may not be prorated over the entire year to raise the monthly income used for maintenance calculations. The court reasoned that essential living expenses accrue monthly, so such a recalculation would unduly encroach on the protected minimum. It noted, however, that an order to pay over an actually disbursed 13th salary or bonus remains possible.

Omnilex-Regeste

Art. 177 ZGB; Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten; ist das Existenzminimum des Schuldners nicht gedeckt, so darf ein 13. Monatslohn nicht anteilsmässig auf das ganze Jahr verteilt und dadurch das monatliche Einkommen rechnerisch erhöht werden. Massgebend ist, dass der Notbedarf monatlich anfällt und ein bloss rechnerisches Aufrechnen zu einem über den bloss marginalen Eingriff hinausgehenden Zugriff auf das Existenzminimum führt (E. 6). Zulässig bleibt hingegen, die Abführung eines tatsächlich ausbezahlten 13. Monatslohns oder einer Gratifikation anzuordnen, soweit dies erforderlich ist.

Gesamter Gesetzestext

Geschäftsnummer:** ZZ.1997.6**
Instanz:Zivilkammer
Entscheiddatum:30.10.1997
FindInfo-Nummer:O_ZK.2015.38
Titel:** Anweisung an den Schuldner, Existenzminimum, 13. Monatslohn**
Resümee:** Art. 177 ZGB. Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten. Wird das Existenzminimum nicht erreicht, ist es unzulässig, den 13. Monatslohn eines Ehegatten anteilsmässig auf das ganze Jahr zu verteilen, mithin das Monatseinkommen rechnerisch zu erhöhen.**
SOG 1997 Nr. 6 ** Art. 177 ZGB.*Anweisung an den Schuldner für Unterhaltspflichten. Wird das Existenzminimum nicht erreicht, ist es unzulässig, den 13. Monatslohn eines Ehegatten anteilsmässig auf das ganze Jahr zu verteilen, mithin das Monatseinkommen rechnerisch zu erhöhen. 6. Damit ist die Frage nicht beantwortet, ob der 13. Monatslohn anteilsmässig auf das ganze Jahr verteilt werden darf. Bei der Kalkulation der Unterhaltsbeiträge ist dieses Vorgehen üblich (Bräm/Hasenböhler: Zürcher Kommentar, Das Familienrecht, Zürich 1993, N 71 zu Art. 163 ZGB). Gerade diese Autorin weist aber darauf hin, diese Aufrechnung könne unangemessen sein, wenn der monatlich ausgerichtete Lohn zur Deckung des Notbedarfes nicht ausreiche. Genau dies trifft hier zu. Nimmt man die ratio der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ernst, verbietet sich ein mehr als marginaler Eingriff in das schuldnerische Existenzminimum, denn die absolut notwendigen Auslagen für Essen, Wohnen etc. fallen monatlich und nicht erst im Dezember an. Entschärft wird die Situation allerdings dadurch, dass nichts hindert, die Verpflichtung zur Nachzahlung anzuordnen, sofern und soweit ein 13. Monatslohn (oder eine Gratifikation) tatsächlich ausbezahlt wird (Bräm, a.a.O.). * Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 30. Oktober 1997

Schlagwörter

maintenancesubsistence minimum13th-month salarydebtor instructionfamily law

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a 13th-month salary may be prorated over the year when calculating maintenance capacity despite an unmet subsistence minimum.

Extrahierter Entscheid

No. If the debtor's subsistence minimum is not met, the 13th-month salary may not be distributed proportionally over the year so as to increase monthly income on paper.

Extrahierte Begründung

The court held that monthly essential expenses arise every month and not only in December. A calculation that increases the debtor's monthly disposable income by annualising the 13th salary would intrude more than marginally into the protected subsistence minimum. However, if a 13th-month salary or bonus is actually paid, a duty to pay it over can be ordered to the extent necessary.

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