Geschäftsnummer:
ZZ.1999.13
Instanz:
Zivilkammer
Entscheiddatum:
01.07.1999
FindInfo-Nummer:
O_ZK.2014.717
Titel:
Kostenvorschuss für Experten oder Zeugen nicht geleistet
Resümee:
§§ 178 Abs. 2 und 192 Abs. 1 ZPO. Es ist unzulässig, einer Partei, die den Kostenvorschuss nicht leistet, zu verbieten, einem Experten oder Zeugen Fragen zu stellen. Zulässig ist es dagegen unter Vorbehalt der Untersuchungsmaxime, einen nur von dieser Partei beantragten Zeugen oder Experten nicht anzuhören.
SOG 1999 Nr. 13
§§ 178 Abs. 2 und 192
Abs. 1 ZPO. Es ist
unzulässig, einer Partei, die den Kostenvorschuss nicht leistet, zu verbieten,
einem Experten oder Zeugen Fragen zu stellen. Zulässig ist es dagegen unter
Vorbehalt der Untersuchungsmaxime, einen nur von dieser Partei beantragten
Zeugen oder Experten nicht anzuhören.
Obergericht Zivilkammer,
Urteil vom 1. Juli 1999
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