Interpellation Zehnder
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kampf dazu haben ja etliche Gegner genau dieselben Befürchtungen geäussert) quasi solche Bewachungs- und Sicherheitsmassnahmen befürworten zu wollen. Ausge- hend von der Überlegung, wenn diese Leute schon AKWs bauen, sollten sie auch selbst für deren Sicherheit sorgen, und zwar bis zur Verteidigung mit der Waffe, könnte der Bundesrat ja so weit gehen. Ich glaube nicht, dass wir dem einfach zuschauen dürfen. Auf jeden Fall ist die Wahrung von Ruhe und Ordnung auch bei AKWs eine Aufgabe des Staates und der Öffentlichkeit. Es ist zu gefährlich, dies irgendwelchen privaten Verbänden oder Firmen zu übertra- gen.
Von den gestellten fünf Fragen ist eine für mich befriedi- gend beantwortet worden, also sozusagen 20 Prozent. Summa summarum muss ich also erklären: ich bin von der Antwort nicht befriedigt.
Bundesrat Furgler: Nur ganz kurz: Wir haben schriftlich geantwortet, und der Wert der schrifltichen Begründung und Beantwortung besteht ja darin, dass sich eine mündli- che erübrigt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Selbstverständlich bin ich froh, dass sich Herr Herczog auch mit Bezug auf Kernenergieanlagen so sehr um Ruhe und Ordnung kümmert. Ich darf ihm sagen, dass der Bun- desrat das Atomgesetz auch in Zukunft ausserordentlich sorgfältig interpretieren wird. Es liegt im Interesse aller, dass diese Schutzvorkehr erhalten bleibt.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Kernenergieanla- gen wird von Kreisen - die, wenn ich nicht irre, auch Ihnen sehr nahe stehen - auf diese Schutzvorkehren grösstes Gewicht gelegt. Ich darf Sie aber beruhigen: Die Trennung von dem, was wir unter dem Gesichtspunkt des Staats- schutzes polizeilich zur Wahrung von Ruhe und Ordnung unternehmen, ist in jeder Hinsicht garantiert. Das Gewalt- monopol verbleibt beim Staat, wie ich das hier schon mehr- fach darzustellen die Ehre hatte. Nur diese knappe Präzisie- rung möchte ich zum schriftlichen Text, auf den ich im übri- gen verweise, anbringen.
Präsidentin: Herr Herczog kann noch erklären, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder nicht.
Herczog: Ich bin nicht befriedigt.
81.517 Interpellation Zehnder Schwarzarbeit - Travail au noir
Siehe Seite 558 hiervor - Voir page 558 ci-devant Diskussion - Discussion
Zehnder: Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die präzise Beantwortung meiner Fragen. Ich anerkenne auch den guten Willen, bin aber nur teilweise befriedigt; darum die Diskussion.
Es geht hier um die illegale Arbeitsausübung ausländischer Arbeitskräfte, die sich ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilli- gung in unserem Lande aufhalten; es geht um Menschen, die durch schamlose Vermittler oder räuberische Schlepper in die Schweiz verschachert werden und in den meisten Fäl- len von Schweizerfirmen aus gewinnsüchtigen Motiven ohne Bewilligung beschäftigt werden. Die Not des einzel- nen, der Status des unbewilligten Aufenthalters, die Wehr- losigkeit wird bedenkenlos ausgenützt. Ohne Übertreibung kann man hier von modernem Sklavenhandel reden.
Zwei Beispiele: Ein türkischer Landarbeiter wird schwarz beschäftigt. Morgens und abends muss er den Stall besor- gen, tagsüber wird er ausgelehnt, und die Leihgebühr fliesst in die Tasche des Ausleihers. Ein Fall, der polizeilich festgehalten ist. - Zweiter Fall: Lötschental. Eine Baufirma greift zur Selbsthilfe. Über ein österreichisches Büro impor- tiert sie mietweise 17 Temporärarbeiter. Nicht zum ersten Mal machte sie von dieser fragwürdigen Möglichkeit Gebrauch. Sie hatte schon oft Temporärarbeiter, auch schweizerische, beschäftigt, da diese in der Regel billiger sind und, im Bewusstsein der fehlenden Bewilligung, billiger und schutzlos arbeiten. Erst auf öffentlichen Druck hin griff die Kantonspolizei ein. Die Firma liess weiterarbeiten. Beim zweiten Einschreiten der Polizei wurden die ausländischen Arbeitnehmer gebüsst und des Landes verwiesen. Gegen die Baufirma sind unseres Wissens bis heute keine Sanktio- nen ergriffen worden. Die beschäftigten Ausländer waren weder kranken- noch unfallversichert. Es sind keine Sozial- versicherungsbeiträge und keine Steuern bezahlt worden. Das sind nur zwei Beispiele. Diese Art Schwarz- und Leihar- beit wuchert; sie trifft Tausende von Arbeitnehmern, die ihren Arbeitgebern sklavenähnlich ausgeliefert sind. Im Fall Lötschental schaltete sich die paritätische Berufskommis- son ein. Sie war aus den vertraglichen Verpflichtungen her- aus dazu legitimiert. Sie konnte aber wenig oder gar nichts erreichen, weil ihr die Einsicht in die Polizeiakten verwehrt wurde; dies, obwohl dieser Kommission gerade die Auf- gabe aus einem allgemeinverbindlich erklärten Vertrag zugewiesen war, die berufs- und branchenbezogenen Ver- hältnisses, aber auch die Arbeitnehmersituation und die Arbeitgeberkonkurrenzverhältnisse zu überwachen und notfalls Massnahmen zu ergreifen. Meines Erachtens besteht hier ein Mangel in der Zusammenarbeit zwischen Behörden und privatrechtlich bestehenden Institutionen.
Aus der Antwort des Bundesrates darf ich folgendes ent- nehmen:
Die Schwarzarbeit ist als ernstes Problem erkannt, als ein Missstand mit gehörigen Folgeerscheinungen, welcher mit allen Mitteln bekämpft werden muss.
Jede Übertretung in diesem Bereich muss schonungslos geahndet, und Sanktionen müssen verhältnismässig Arbeit- geber und Arbeitnehmer treffen und für das ganze Land gleichermassen angewendet werden.
Eine wirksame Zusammenarbeit aller Instanzen und Organisationen gegen die Schwarzarbeit ist dringlich.
Herr Bundesrat, Sie verweisen auf das neue ANAG. Leider ist es nicht angenommen worden. Sie verweisen auch auf die Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Darf ich fest- halten, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Verhalten gegen die Schwarzarbeit bereits in den geltenden Gesetzesbestimmungen vorhanden sind und es einmal mehr auf die Verordnungen und den Vollzug ankommt.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Furgler, wenn Sie im Sinne Ihrer Interpellationsbeantwortung jede Möglichkeit aus- schöpfen und bestehende Massnahmen, die der Schwarz- arbeit Einhalt gebieten, restriktiver durchziehen lassen. Gleichzeitig bitte ich Sie, den Absatz 4 Ihrer Antwort noch- mals zu überdenken, in Wiedererwägung zu ziehen in dem Sinne, dass paritätische Kommissionen, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Möglichkeit erhalten, in solchen Schwarzarbeitsfällen Akteneinsicht zu nehmen, oder dass in anderer Art die Zusammenarbeit zwischen die- sen Kommissionen und den Behörden sowie der Polizei gefördert und vertieft wird.
Ausdrücklich halte ich fest, dass diese Interpellation sich gegen gewisse Tendenzen richtet, die vor allem in Berich- ten der «Handelszeitung» und der «NZZ» mindestens ange- deutet wurden und einer Liberalisierung auf dem Schwarz- arbeitsmarkt das Wort reden. Diese Schwarzarbeitsseuche lässt sich nicht verharmlosen. Es sind schon zu viele Vor- fälle bekannt und Folgen sichtbar geworden. Es ist völlig deplaziert und nach dem letzten Abstimmungskampf über die Strafrechtsreform besonders unverständlich, wenn in
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diesem Fall nun Rechtsorientierte das Gespenst des Poli- zeistaates ins Feld führen und damit eine härtere Gangart gegen Ausbeuter verhindern wollen.
Die Gewerkschaften verlangen gegen diesen modernen Sklavenhandel schärfste Massnahmen zum Schutze von einheimischen Arbeitnehmern, zum Wohle einer gesunden Arbeitswelt, zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, aber auch zum Schutze jener Wanderarbeiter, die Ausbeu- tern in die Fänge geraten sind, sich illegal in unserem Land aufhalten und unbewilligt jede Arbeit annehmen, die ihren Notstand erleichtern hilft. Hier sind härteste Massnahmen nun wirklich angebracht. Schwarzarbeit dieser Art muss unter dem Titel «Menschliches Drama, volkswirtschaftliches Übel» gesehen werden. Der SGB erwartet daher, dass im Gegensatz zur Stellungnahme von Herrn Dr. Alfred Meili, Rechtsanwalt in Zürich, diese Vorstösse nicht als Kavaliers- delikte, sondern als eigentliche Vergehen strengen straf- rechtlichen Sanktionen unterstellt werden. Es wird erwartet, dass die veralteten Kreisschreiben des EJPD zu dieser Sache auch ohne neues Ausländergesetz einer restriktive- ren Praxis angepasst werden und in allen Kantonen gleich zur Anwendung gelangen. Es wird auch nötig sein, den Straftatbestand unterschiedlich zu beurteilen, nämlich, ob es sich beim Antretenlassen einer Stelle beim Arbeitnehmer um einen legal anwesenden, zum Beispiel Stellenwechsel, oder einen illegal anwesenden Ausländer handelt.
Ich ersuche den Bundesrat im weiteren um Abklärung, ob dem Anliegen der Fremdenpolizeichefs, gelesen in einer Interpellationsantwort im aargauischen Grossen Rat, die Visumspflicht für Türken einzuführen und die schlechte Grenzkontrolle, besonders in Chiasso, zu verbessern, nicht doch raschmöglichst nachgekommen werden sollte.
Herr Bundesrat, Sie haben gestern in der Antwort an den Kollegen Wagner zu diesem Problemkreis bereits Stellung genommen. Ich bitte Sie einfach nochmals, alles zu tun in den drei Punkten Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber/ Arbeitnehmer-Organisationen, Grenzkontrollen, Visums- pflicht usw. Es geht hier um ein wirklich echtes Problem, das sicher auch zum Teil beigetragen hat zu diesem fal- schen Ausgang der Abstimmung am letzten Sonntag über. das Ausländergesetz.
M. Darbellay: Le problème, soulevé par l'interpellation Zehnder, des travailleurs clandestins est un problème humain grave, voire très grave. Je n'insiste pas sur les inci- dences qu'il a puisque cela ressort clairement de ce que vient de dire M. Zehnder, et que le Conseil fédéral, dans sa réponse non moins claire, est conscient du fait et promet de prendre les mesures qui s'imposent. Je relève particuliè- rement que ces travailleurs n'ont aucune protection sociale et qu'ils constituent, par rapport aux entreprises respectant la loi, une espèce de concurrence déloyale.
Je voudrais aussi relever que ce problème a, en outre, une incidence politique. Nous luttons depuis de nombreuses années pour un équilibre entre les travailleurs étrangers et les travailleurs suisses, mais il me semble que l'on a donné plus d'importance, jusqu'à maintenant, à l'équilibre des sta- tistiques qu'à l'équilibre réel? Les polices cantonales n'ont peut-être pas toujours fait leur travail; car les clandestins n'apparaissent pas dans les statistiques, ainsi l'équilibre des chiffres paraît bon. Nous avons eu un peu le même souci en ce qui concerne la politique des saisonniers. Sur les 110 000 saisonniers que nous avons aujourd'hui, un bon nombre occupent un emploi de caractère permanent, mais on leur maintient ce statut car les saisonniers n'apparais- sent pas de la même façon dans les statistiques. Cepen- dant, dans la réalité des faits, les saisonniers pèsent plus lourd que les annuels, car ils ont beaucoup plus de peine à s'adapter! Un travailleur annuel, après un certain nombre d'années, acquiert la mentalité de notre pays. N'y aurait-il pas lieu, Monsieur le Conseiller fédéral, malgré la décision populaire négative du 6 juin, de mettre en vigueur les dispo- sitions qui avaient été prévues à l'article 15 de la loi refusée, c'est-à-dire de faire une meilleure utilisation du statut du saisonnier en précisant quells sont les professions dans
lesquelles l'emploi est vraiment saisonnier et quelles sont les entreprises qui ont droit à des travailleurs saisonniers? Il faudrait bien entendu, comme corollaire, augmenter d'autant le nombre de travailleurs à l'année de manière à résoudre le problème économique qu'on ne peut pas pas- ser sous silence. Un connaisseur du problème me disait: «Il faut savoir que chaque fois que l'on refuse deux autorisa- tions de séjour ou d'entrée en Suisse à des travailleurs étrangers, il y en a un qui entre comme clandestin.»
Allenspach: Ich verurteile mit Herrn Kollege Zehnder die illegale Einwanderung und die illegale Arbeit in der Schweiz. Ich verurteile mit ihm das Schleppertum, das sich hie und da breit gemacht hat, das aber meist von den Landsleuten der Ausländern und nicht etwa von Schweizern ausgeübt wird, und damit von Personen, die sich dem Arm der schweizerischen Justiz entziehen. Wir können leider mei- stens auf die Drahtzieher des Schleppertums nicht zurück- greifen. Die Kontrolle über die Arbeits- und Aufenthaltsbe- willigung der ausländischen Arbeitskräfte ist recht schwie- rig, nicht nur, weil Sprachprobleme bestehen, sondern auch, weil die Ausländer unter sich einen recht engen Zusammenhalt haben. Das ist auf der einen Seite sehr zu begrüssen, aber dieser enge Zusammenhalt erschwert die Kontrolle. Ich kann aufgrund meiner Erfahrungen feststel- len, dass sich die kantonalen Instanzen Mühe geben, diese Kontrolle durchzuführen und dass Vorwürfe an die kantona- len Instanzen fehl am Platze wären.
Diese illegale Einwanderung und die illegale Arbeit in der Schweiz wird von mir verurteilt. Ich habe aber ein gewisses Verständnis für die Kleinbetriebe, die, wenn ihnen das Was- ser am Halse steht und eine Bewilligung verweigert wird, dann aus der Not heraus unter Umständen auch unbewilligt einen Ausländer beschäftigen. Dieses Verständnis für diese Kleinbetriebe darf indessen nicht dazu führen, dass wir die Schwarzarbeit als ein Kavaliersdelikt ansehen und dass wir die Normen gegen diese illegale Einwanderung und illegale Arbeit nicht anwenden. Wir Arbeitgeber haben ein eminen- tes Interesse daran, dass die Behörden die bestehenden Vorschriften bezüglich der Schwarzarbeit konsequent anwenden. Vorschriften gegen diese illegale Arbeit sind vorhanden. Wir möchten aber darauf dringen, dass die Ver- stösse dann in allen Kantonen einigermassen gleich beur- teilt werden, damit nicht kantonale Unterschiede in der Ver- urteilung der Schwarzarbeit festzustellen sind.
Eine Schlussbemerkung sei noch gestattet. Ich möchte davor warnen, Schwarzarbeit und Temporärarbeit einander gleichzusetzen. Die Temporärarbeit, wie wir sie in der Schweiz kennen und wie sie auch von Schweizern ausgeübt wird, ist nicht Schwarzarbeit. Wir können unter den Tempo- rärarbeitskräften und unter den Unternehmungen, die Tem- porärarbeitskräfte vermitteln, bedeutend weniger illegale Schwarzarbeit feststellen als bei den anderen.
Bundesrat Furgler: Ich hatte gestern bei der Beantwortung der Frage von Herrn Wagner Gelegenheit, zu diesem gan- zen Problemkreis Stellung zu nehmen. Ich bin dankbar, dass Sie in der Diskussion zur Interpellation von Herrn Zehnder noch einmal die wirklich schwierige tatbestandli- che Situation aufleuchten liessen. Dankbar bin ich aber auch den Teilnehmern an dieser kurzen Diskussion, weil sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch von Seiten der Arbeitgeberorganisationen der Wille bekundet wird, ein Problem gemeinsam zu lösen. In der Strategie zur Bekämp- fung dieses Elends ist diese Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer von ganz zentraler Bedeutung. Ich werde mir erlauben, die entsprechenden Organisationen zu einer Sitzung einzuladen. Dazu muss aber die Zusam- menarbeit zwischen allen Kantonen und Gemeinden kom- men, von der ich gestern sprach. Auch wenn es sich kei- neswegs ziemt und nicht meine Absicht ist, hier irgend jemanden anzugreifen - das hat auch Herr Zehnder in sei- ner Interpellation nicht getan -, muss ich doch festhalten, dass in der Praxis enorme Unterschiede bestehen, weil das an und für sich unangenehme Normen sind. Einerseits
Motion Aubry
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möchte man grosszügig sein; man möchte Verständnis zei- gen dort, wo man das Gefühl hat, ein Arbeitsplatz wäre hier noch gegeben, die Bewilligung liegt aber nicht vor. Auf der anderen Seite haben Sie all die Reaktionen, die mit dem Stichwort «Überfremdung» vom gleichen Staat, von der gleichen Regierung immer wieder einschränkende Normen verlangen. Das bringen Sie nicht unter einen Hut! Ich darf Ihnen sagen, dass die Aufgaben, die meine Fremdenpolizei - heute Bundesamt für Ausländerfragen genannt - mit dem BIGA, mit kantonalen Fremdenpolizeien und Arbeitsämtern zu erfüllen hat, zu den schwierigsten, weil unpopulärsten gehören. Wenn Sie aber die staatspolitischen Ziele, über die man in den vergangenen Wochen und vor allem am Wochenende wieder so viel gehört hat, verwirklichen wol- len, muss dieses «Kampffeld» einmal von uns gemeinsam beherrscht werden, ein Problem, das nicht einfach von Jahr zu Jahr in der Geschäftsprüfungsdebatte wieder als bedeutsam aufleuchten darf. Wir sollten am Ende dieses Jahres sagen können: Dank der besseren Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dank der bes- seren Zusammenarbeit aller öffentlichen Instanzen sind wir einen Schritt weiter gekommen.
Über die Grenzkontrolle habe ich gestern gesprochen. Wir verstärken sie. Aber ich möchte hier vor falschen Hoffnun- gen warnen. Die Mobilität der heutigen Industriegesell- schaft gestattet es ganz einfach nicht, den Leuten den Ein- tritt zu verunmöglichen. Sie werden also auch bei besserer Grenzkontrolle in reicher Zahl in der Schweiz anzutreffen sein. Und dann kommt es darauf an, dass der Arbeitgeber in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeiter duldet; dass der Gewerkschaftsvertreter im Gespräch mit dem Arbeitge- ber dafür sorgt, dass das nicht akzeptiert wird; dass die Behörden der Gemeinden durch Kontrollen der Salärlisten feststellen: es hat keine Schwarzarbeiter; oder wenn es hat: sie sind unerlaubterweise bei uns, also müssen sie wie- der gehen.
Da stossen Sie auf die uralte Frage: wie allen Leuten recht getan? Und Sie werden die Antwort selbst geben: Es ist eine Kunst, die niemand kann. Entweder wollen Sie das Schwarzarbeiterproblem lösen, dann braucht es eine gewisse Zielstrebigkeit; oder Sie schleppen es mit halbge- schlossenen Augen vor sich her.
Ich darf noch die Visumspflicht aufgreifen, die Herr Zehnder vom Bund erhofft. Ich bestätige, was ich gestern sagte: Wir prüfen die Visumspflicht. Nachdem einer der wichtigsten Nachbarstaaten anno 1980 die Visumspflicht eingeführt hat, sind - insbesondere mit den Türken - bei uns die Probleme grösser geworden. Wir hoffen, sie lösen zu können.
Fazit - ich darf Herrn Zehnder als Interpellanten noch ein- mal sagen: Der Bundesrat ist sich dieses Problems bewusst; er zählt aber auf Ihre Mithilfe und auf die Mithilfe Ihrer Organisationen, die heute durch ihre Sprecher noch einmal unterstrichen haben, dass sie die Politik der Regie- rung teilen, die offensichtlich auch die Politik des Parlamen- tes ist.
Präsidentin: Herr Zehnder erklärt sich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
80.481 Motion Aubry Kantonsgebiet. Bundesgarantie Territoire des cantons. Garantie fédérale
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1980
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ausführungsgesetzge- bung auszuarbeiten und vorzubereiten, welche gewährlei- stet, dass die im Artikel 5 der Bundesverfassung niederge- legten Grundsätze eingehalten und angewendet werden.
Texte de la motion du 19 juin 1980
Le Conseil fédéral est chargé d'étudier et de préparer une législation d'exécution propre à assurer le respect et l'appli- cation des principes contenus dans l'article 5 de la consti- tution fédérale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Saint-Gall, Bas- ler, Bircher, Bratschi, Bundi, Delamuraz, Eng, Fischer- Berne, Fischer-Hägglingen, Frey-Neuchâtel, Friedrich, Füeg, Hari, Houmard, Jeanneret, Kohler Raoul, Loetscher, Massy, Meier Kaspar, Meier Werner, Müller-Balsthal, Nebi- ker, Neukomm, Oester, Ogi, Räz, Reimann, Roth, Schny- der-Berne, Wagner, Zwygart (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
L'article 5 de la constitution fédérale prévoit notamment que la Confédération garantit aux cantons leur territoire et leur souveraineté, réserve faite de la part de cette souverai- neté attribuée à l'Etat central.
Ce que nous désirons savoir, c'est comment la Confédéra- tion parvient à assurer cette garantie.
Depuis que le canton du Jura existe, et malgré le refus opposé par les Chambres fédérales à l'article 138 de la constitution jurassienne, le gouvernement de Delémont, soit en tant que tel, soit par des déclarations de ses mem- bres ne cesse d'affirmer sa volonté d'annexer les trois dis- tricts de Moutier, Courtelary et La Neuveville, c'est-à-dire une partie du territoire du canton de Berne.
Il appartient aux cantons eux-mêmes, nous dit-on, de défendre leur souveraineté et leur territoire. La Confédéra- tion ne peut intervenir et leur venir en aide que s'ils ne sont plus en mesure de se défendre par leurs propres forces. Tel est en particulier le sens de la partie juridique (chiffre III) de la déclaration prononcée par le conseiller fédéral Furgler le 19 mars devant les Chambres réunies, après les événe- ments survenus à Cortébert le 16 mars 1980.
Or, le problème n'est pas situé uniquement sur un plan juri- dique, mais également politique et psychologique. La volonté annexionniste du canton du Jura, sans cesse réaf- firmée, contribue à troubler la situation intérieure de la Confédération. Et il nous semble politiquement faux d'attendre pour ramener l'ordre et le calme dans le pays, que les événements soient assez graves pour justifier l'application de l'article 16 de la Constitution fédérale.
En demandant une législation d'exécution propre à assurer le respect et l'application des principes contenus dans l'article 5, ce sont les moyens permettant, d'entrée de cause, d'éviter que l'intervention en force de la Confédéra- tion ne devienne nécessaire, grâce à une définition adé- quate des délits contre la souveraineté et l'intégrité territo- riale d'un canton, également au stade de la préparation et, le cas échéant, grâce à des sanctions adéquates.
Enfin, la législation d'exécution demandée doit être mise au point au plan fédéral: elle ne peut l'être en effet à celui d'un canton, ce dernier étant partie au conflit, à quelque titre que ce soit. Ses décisions seront nécessairement contestées par la partie adverse avec tout l'effet amplificateur et aggra- vant qu'il sera possible d'en tirer.
Les déclarations annexionistes ci-dessous motivent, s'il le fallait encore, la nécessité de ma motion.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zehnder Schwarzarbeit Interpellation Zehnder Travail au noir
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.517
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
706-708
Page
Pagina
Ref. No
20 010 498
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