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kompetenten Präsidenten, für diese Verständigungslösung eingesetzt. Mit meinem nochmaligen Dank an Sie alle halte ich abschliessend die zwei Richtlinien fest, die unsere Arbeit aus der Sicht des Bundesrates bestimmten:
Der Bundesrat und ich persönlich haben niemals ein Pre- stige aus der Vorlage gemacht. Wir verfolgten unbeirrt nur das eine Ziel: die verfassungsmässige berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge hat im Verband mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebens- haltung zu gewährleisten.
Der Bundesrat war immer bestrebt, keine Lösungen her- beizuführen, welche die unabdingbare Synthese zwischen den beiden Räten verbaut hätten. In entscheidender Stunde, kurz vor Aufnahme der Beratungen durch die Kom- mission des Ständerates, habe ich die Voraussetzungen genannt, welche für uns wegleitend waren und bis zu dieser - wie Herr Präsident Muheim gesagt hat - historischen Stunde wegleitend blieben.
Welche konkrete Ausgestaltung im einzelnen die zweite Säule auch immer erfährt, an drei entscheidenden Voraus- setzungen wird man nicht vorbeikommen:
Erste Voraussetzung ist und bleibt auch für die Zukunft die Verfassung mit Artikel 34quater und der Übergangsbestim- mung Artikel 11. Sie legen die Marschroute eindeutig fest, nach der sich der Auf- und Ausbau der beruflichen Vor- sorge zu richten hat. Es war ein Auftrag, den uns das Volk erteilt hat.
Zweite Voraussetzung: der soziale Konsens. Er ist unab- dingbar, wenn die Beteiligten und Betroffenen, die Arbeit- geber und die Arbeitnehmer sowie die bestehenden Vor- sorgeeinrichtungen, die zweite Säule akzeptieren und ver- wirklichen wollen.
Und die dritte Voraussetzung: das Versprechen, die exi- stenzsichernde erste Säule mit der zweiten zu ergänzen, gilt es einzulösen.
Das BVG erfüllt diese unabdingbaren Voraussetzungen in dieser ersten Etappe. Es entspricht den ordnungspoliti- schen, sozialpolitischen sowie staatspolitischen Maximen unseres Landes, und es stellt eine ausgewogene Lösung dar, hinter der die Sozialpartner stehen. Das BVG ist wirt- schaftlich tragbar und baut auf dem Bestehenden auf. Wir dürfen hoffen, dass der Souverän dem nun vom Gesetz- geber erfüllten Auftrag die Anerkennung im Interesse unse- res sozialen Friedens erteilen wird. Ich danke Ihnen.
82.009 Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1982 (BBI | 1205) Message et projet d'arrêté du 17 février 1982 (FF | 1217)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Wellauer, Berichterstatter: Ich spreche zunächst nur zum Eintreten. Der Bundesrat legt ein Programm über militäri- sche Bauten und Landerwerb vor und beantragt Verpflich- tungskredite von nicht ganz 400 Millionen Franken. Obwohl dieser Betrag etwas höher liegt als die Aufwendungen der letzten Jahre, ist real doch ein Rückgang festzustellen. Die Ausgaben für Bauten sind damit nominell unter den Stand
von 1976 und real sogar auf den Stand von 1966 zurückge- fallen.
In den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislatur- periode 1980 bis 1983 stellte der Bundesrat in Aussicht, im Rahmen der verfügbaren Kredite bei einem realen Wachs- tum von jährlich 3 Prozent in erster Linie die materiellen Vorhaben zu realisieren. Mit den Rüstungsbotschaften 1981 und bereits mit jener von 1980 sind wichtige Vorhaben im Rüstungsbereich wie Fliegerabwehr, Flugzeuge und Pan- zerabwehr realisiert worden. Trotzdem konnte das Armee- leitbild, wie Sie wissen, nicht zeitgerecht bis 1984 erfüllt werden, wie man dies ursprünglich vorgesehen hatte. Die letzten Rüstungsbeschaffungen für das Armeeleitbild 80 werden sich bis ins Jahr 1986 erstrecken.
Die Tendenz, die Bauten zugunsten des Kriegsmaterials zu bremsen, hält an. Als Folge davon müssen zahlreiche, mit der Ablieferung von neuem Rüstungsmaterial zusammen- hängende Ausbildungs- und Logistikbauten zeitlich ver- schoben werden. Ferner lassen sich dringende Sanierun- gen von Waffenplätzen und Rationalisierungsmassnahmen im Bereich der Kriegsmaterialverwaltung nicht mehr im not- wendigen Rhythmus durchhalten. Es wird deshalb in Zukunft mit einem Ansteigen der Bauausgaben gerechnet werden müssen, obschon noch wichtige Beschaffungsauf- gaben bevorstehen. Die Investitionen in die Bauvorhaben werden insofern imperativer, als die zu beschaffenden Rüstungsgüter gelagert, geschützt, untergebracht und gewartet werden müssen, mehr Übungsgelände und Bau- ten erfordern und auch neue Truppenunterkünfte zwingend notwendig machen.
Die Botschaft des Bundesrates über militärische Bauten und Landerwerbe ist erstmals in vier Teile gegliedert. Der erste Teil umfasst militärische Bauten und Einrichtungen im Betrag von 323 Millionen Franken. Er beinhaltet die Ausbil- dungsbauten, die Kampf- und Führungsbauten, insbeson- dere die Geländeverstärkungen. Diese Bauvorhaben stehen in der Rangfolge zuvorderst. Wir kaufen ja nicht nur Waffen, um sie irgendwo einzulagern, sondern unsere Wehrmänner müssen an ihnen ausgebildet werden. Moderne, wirkungs- vollere Waffen führen zwangsläufig zu entsprechender, intensiver Schulung, und damit verbunden ist die Anpas- sung bestehender Anlagen und der Neubau von Waffen- und Schiessplätzen. Auch die Geländeverstärkungen sind für den Einsatz unserer infanteristischen Verbände von ent- scheidender Bedeutung.
Der zweite Teil der Botschaft umfasst Begehren für Lander- werbe von insgesamt 17 Millionen Franken, der dritte Teil Zusatzkreditbegehren zu früher beschlossenen Verpflich- tungskrediten von zusammen 7 Millionen Franken. Diese drei Teilkredite von zusammen 348 Millionen Franken sind auf die im Voranschlag 1982 des EMD und im Finanzplan 1983 bis 1985 enthaltenen Baukredite abgestimmt.
In einem vierten Teil werden nun erstmals die Kredite für Bauten der Rüstungsbetriebe ausgeschieden. Gestützt auf die Verordnung vom 26. August 1981 über das Finanz- und Rechnungswesen der eidgenössischen Rüstungsbetriebe finanzieren diese ihre Bauten über die eigene Rechnung. Von der gesamten Investitionssumme von 391 Millionen Franken werden infolgedessen 43 Millionen Franken dem Voranschlag des EMD nicht mehr zugeordnet.
Die Militärkommission hat durch sechs Unterkommissionen jene Objekte im Detail überprüfen lassen, die als besonders wichtig oder unter irgendwelchen Gesichtspunkten als pro- blematisch erscheinen. Wir sind dabei von der Bauten- gruppe wirksam unterstützt worden. Ich werde in der Detail- beratung zu sechs derartigen Einzelprojekten kurz Stellung nehmen und auch den Antrag der Militärkommission auf Abänderung des Bundesbeschlusses begründen. Die Mili- tärkommission ist der Auffassung, dass die vorliegende Botschaft den Leitideen unserer Armee entspricht und beantragt Ihnen daher einhellig Eintreten.
Mme Aubry, rapporteur: Un grand souci d'économie a motivé les discussions de la Commission militaire de notre
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N 16 juin 1982
conseil, qui s'est réunie le 3 mai 1982 à Berne, afin d'y étu- dier, entre autres, le message sur le programme de constructions 1982. Ce programme prévoit l'ouverture de crédits d'engagement de près de 400 millions de francs. Lorsqu'il s'agit de crédits pour le Département militaire fédéral, on pense plus souvent munitions et nouvelles armes de guerre que terrains d'exercice, halles de mon- tage, de fabrication ou réfection de bâtiments, casernes et places d'entraînement d'exercice.
· Vous avez eu l'occasion, en 1980/1981, dans ce même conseil, de voter différents crédits, en particulier pour les achats d'engins guidés de défense contre avions Rapier, ainsi que des obusiers blindés M 109. Ces armes devant être livrées incessamment, l'armée a besoin de nouveaux locaux pour l'instruction, d'ouvrages complémentaires et d'installations nouvelles sur certaines places d'armes.
C'est donc un programme d'équipement restreint, où seul l'indispensable a été décidé, que l'on vous présente ici. Comme nous l'a précisé le chef du Département militaire fédéral, M. Chevallaz, conseiller fédéral, les dépenses ins- crites au budget pour les constructions militaires sont beaucoup plus faibles aujourd'hui qu'elles ne l'étaient en 1970, et cette réduction se chiffre cette année à 24 pour cent par rapport à 1970.
On a écarté du présent message bien des objets qui seraient urgents, faute de possibilité financière. Même des objets dont la sécurité n'est plus totale, par exemple des places de stockage pour la munition ou la réfection de casernes qui n'assurent plus à la troupe les conditions, non seulement d'hygiène indispensables, mais aussi un mini- mum de confort, n'ont pas été mis dans ce message.
Précisons, avant de passer au détail des objets, que le message du Conseil fédéral est subdivisé pour la première fois en quatre parties. La première partie concerne tout d'abord les demandes de crédits pour les constructions militaires, les travaux de viabilisation et installations diverses: 323,41 millions. La deuxième partie concerne des acquisitions de terrain pour un peu plus de 17 millions. La troisième partie concerne des crédits additionnels à ceux déjà votés antérieurement, soit un montant de 7,2 millions. Le total de ces trois crédits partiels s'élève à 348,16 millions de francs. La quatrième partie du message concerne un crédit de 43,6 millions de francs destiné aux ouvrages nécessaires aux entreprises d'armement.
En ce qui concerne ce dernier crédit, il convient de prendre note qu'on applique l'ordonnance du 26 août 1981 concer- nant les finances et les comptes de l'Office fédéral de la production d'armement. Les ateliers militaires financent leurs constructions et bâtiments au moyen de leurs propres ressources. C'est le principe de l'autofinancement de l'industrie privée qui est appliqué. ·
Sur la somme totale des quatre parties de crédits, qui s'élè- vent à 391,76 millions de francs, c'est donc un montant de 43,6 millions qui ne grève plus le budget du Département militaire. Le solde, de 348,16 millions, correspond au crédit pour les constructions inscrit dans le budget de 1982 et le plan financier pour 1983 à 1985.
La Commission militaire s'est divisée en six sous-commis- sions qui ont visité divers objets présentés dans ce mes- sage, soit la place d'armes de Frauenfeld, celle du Rep- pischtal, ainsi que l'arsenal fédéral d'Affoltern am Albis, puis un magasin de munitions sous roche, dont le lieu est tenu secret pour des raisons de sécurité, l'hôpital de secours d'Andermatt, les acquisitions de terrain à Roten- thurm et Airolo et, en dernier lieu, la place d'armes d'Emmen, avec ses divers bâtiments industriels et halles de montage.
Des remarques faites par les commissaires ayant visité les futurs ouvrages démontrent le sérieux avec lequel ces pro- jets ont été examinés. La Commission militaire de votre conseil est unanime à reconnaître le bien-fondé de ce mes- sage qui reflète la ligne directrice de notre armée et elle vous demande de bien vouloir voter l'entrée en matière.
Präsidentin: Es folgen nun die Fraktionssprecher.
Iten: Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Baubot- schaft 1982 einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Betragsmässig stehen die militärischen Bau- ten und Einrichtungen mit einem Gesamtkreditrahmen von rund 320 Millionen Franken im Vordergrund: Sie wurden von verschiedenen Subkommissionen an Ort und Stelle näher unter die Lupe genommen und im wesentlichen als zustimmungswürdig befunden. Meine folgenden Bemerkun- gen beziehen sich im besonderen auf zwei Projekte der Rüstungsbetriebe und auf die Landerwerbe.
Zu den Rüstungsbetrieben: Auch die Eidgenossenschaft beteiligt sich kostenmässig jährlich an der Weiterentwick- lung der europäischen Raumfahrt. Sie hat daher vitales Interesse an der möglichst grossen Rückgewinnung dieser Kosten durch Entgegennahme von Aufträgen der Europäi- schen Raumfahrtkommission, genannt ESA. Das Flugzeug- werk Emmen hat einen Teil des Auftrags für den Bau der dreistufigen Trägerrakete Ariane 1 erhalten, die Nutzlastver- kleidung zu entwickeln und zu fabrizieren. Bisher konnte dieser Auftrag erfolgreich erledigt werden. Die neuen Typen der Ariane-Trägerrakete werden im Durchmesser und in der Höhe wesentlich grösser sein, was zur Folge hat, dass die bisherige Montagehalle punkto Höhe und Gesamtarbeitsflä- che nicht mehr ausreicht. Wir sind der Auffassung, dass dem beantragten Hallenneubau zuzustimmen ist, weil dem Flugzeugwerk Emmen damit die Möglichkeit erhalten bleibt, der vom Parlament verlangten Eigenwirtschaftlichkeit einen Schritt näherzukommen und damit das technologisch hoch- wertige Wissen und unsere Marktposition in Europa erhal- ten oder sogar noch angehoben werden können. Die Ariane-Aufträge scheinen auf Jahre gesichert. Die Flug- zeugwerke Emmen rechnen im Ariane-Programm mit einer langfristigen Beschäftigung von rund 30 Angestellten. Weni- ger die planerischen und technischen Aspekte des Projek- tes als vielmehr eine gesamtwirtschaftliche Beurteilung bewegen uns, hier zuzustimmen.
Die Militärkommission beantragt Ihnen, den Neubau einer Werkstätte für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik, eben- falls im Flugzeugwerk Emmen, einstweilen abzulehnen und das Projekt zur definitiven Bereinigung an den Bundesrat zurückzuweisen. Unsere Fraktion wird diesem Rückwei- sungsantrag folgen. Zwar sind auch wir der Meinung, dass die Eidgenossenschaft den neuen technologischen Schritt in die Verbundstoff- und Klebetechnik beim Flugzeugbau mitmachen soll. Die Frage ist nur, ob dieser Schritt durch einen eidgenössischen Rüstungsbetrieb oder durch die Pri- vatwirtschaft vollzogen werden soll oder, was auch näher abzuklären sein wird, durch beide gemeinsam oder einzeln. Ohne diese näheren Abklärungen, namentlich auch der zu erwartenden Folgekosten für die nächsten technologischen Schritte, erscheint uns dieses Vorhaben finanziell zu aben- teuerlich, als dass wir uns darauf einlassen wollen. Zu untersuchen wird auch sein, in welchem Verhältnis die zu investierenden Kosten zum zugesicherten bzw. erwarteten Auftragsvolumen stehen und dem daraus zu erwirtschaften- den Ertrag. An dieser Frage ändert auch die Tatsache nichts, dass die Flugzeugwerke Emmen das Projekt auf der baulichen und Kostenseite noch kurzfristig änderten. Diese Änderung hat in unserer Fraktion eher den Eindruck hinter- lassen, entweder sei das erste Projekt zu aufwendig gewe- sen oder dann das reduzierte neue zu unvollständig. Beide Varianten sind nicht gelungene Argumente für den Einstieg in eine neue Technologie.
Zu den Landerwerben: Mit Bezug auf die beabsichtigten Landerwerbe, namentlich zum Ausbau oder zur Sanierung bestehender Waffenplätze, fällt uns als erfreuliche Tatsache auf, dass rundweg gute Beziehungen zwischen der betrof- fenen Bevölkerung, den zuständigen kommunalen und kan- tonalen Behörden und dem Bund bestehen. Dies beispiels- weise in erwähnenswert hohem Masse beim Artilleriewaf- fenplatz in Frauenfeld, beim geplanten Waffenplatz im Rep- pischtal und besonders beim Notspital auf dem Waffenplatz Andermatt. Mir scheint diese Feststellung darum wesent- lich, weil sie den Gegnern zukünftiger Waffenplätze eigent- lich einleuchtend zeigen müsste, dass die konkrete jahre-
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lange Erfahrung mit Waffenplätzen vielerorts durchwegs positive Reaktionen auslöst und dass Waffenplätze auch ihre Vorteile bringen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die CVP-Fraktion, den Kommissionsanträgen zuzustimmen. Meinen persönlichen Antrag werde ich in der Detailberatung begründen.
Alder: Die Baubotschaft 1982 ist sicher keine spektakuläre Botschaft. Die angeforderten Verpflichtungskredite von rund 400 Millionen Franken verteilen sich auf mehrere Jahre. Sie betreffen Vorhaben, deren Zweckmässigkeit von verschiedenen Unterkommissionen der Militärkommission sorgfältig und kritisch überprüft worden ist. Die Hauptbrok- ken, Waffenplatz Frauenfeld, Waffenplatz Reppischtal, damit zusammenhängend Zeughaus Affoltern, sowie die projek- tierten Geländeverstärkungen sind nach Auffassung der unabhängigen und evangelischen Fraktion ausgewiesen. Das Geld wird hier sinnvoll investiert. Ein Kompliment gebührt in diesem Zusammenhang ganz sicher dem Kanton Zürich, dem es - wie ein Augenschein bestätigt hat - gelun- gen ist, für den Neubau des kantonalen Waffenplatzes im Reppischtal eine langfristige und überzeugende Lösung zu finden.
Wie das oft bei grösseren Sachvorlagen der Fall ist, kon- zentrieren sich die Diskussionen - so war es auch in der Kommission - vorab auf einige kleinere Objekte. Ich möchte auf diese aus unserer Sicht kurz eingehen.
Thema Nummer 1, Position 122, Pistenverlängerung: Die Opposition gegen dieses Projekt hat sich erst in allerletzter Minute zum Wort gemeldet. Anlässlich unserer Hauptsit- zung vom 3. Mai war davon noch nichts zu spüren. Herr Iten wird nachher seinen Antrag auf Rückweisung dieser Posi- tion noch begründen. Ich glaube aber, dass ich die Stel- lungnahme unserer Fraktion, um Zeit zu sparen, schon beim Eintreten bekanntgeben kann. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass dem Antrag von Herrn Iten nicht zugestimmt werden soll. Wir wissen zwar sehr wohl, dass mit dem Betrieb von Militärflugplätzen für die Anlieger Inkonvenien- zen verbunden sind. Das Fliegen verursacht nun einmal Lärm, und der Pistenausbau kostet nicht nur Geld, sondern erfordert in mässigem Umfang auch die Inanspruchnahme von Land. Wir halten jedoch dafür, dass diesen Inkonve- nienzen das Interesse an der Einsatzfähigkeit unserer Flug- waffe gegenübergestellt werden muss. Jedermann weiss, dass Flugplätze im Kriegsfall, möglicherweise schon im Kri- senfall, ein sehr begehrtes Ziel gegnerischer Aktionen sind und dass mit entsprechenden Ausfällen gerechnet werden muss. Das Konzept eines landesweiten Systems von Aus- weichpisten, wie es vom EMD entwickelt wurde, erachten wir als taugliche Massnahme, um die Risiken zu reduzieren. Teure Flugzeuge, die mangels untauglicher Pisten nicht mehr eingesetzt werden können, nützen uns wahrhaftig nichts. Wenn nun vorgesehen wird, bereits bestehende klei- nere Pisten für Ausweichmanöver auszubauen, so ist dies sicher kostensparender und sinnvoller, als völlig neue Objekte dieser Art zu erstellen. Das gilt auch im vorliegen- den Fall. Partikularinteressen, wie sie hier artikuliert werden, haben hinter dem Gesamtinteresse zurückzustehen. Wir gewichten diese Partikularinteressen in diesem Fall nicht derart, dass die geplante Verlängerung für die betroffene Gegend als unzumutbar bezeichnet werden könnte.
Thema Nummer 2, Position 41, Neubau der Werkstätte für Klebetechnik in Emmen: Hier geht es im Kern der Sache um die Frage der Wirtschaftlichkeit. An sich verstehen wir den Wunsch des Werks Emmen, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten und die eigenen Anlagen so auszubauen, dass dies auch möglich ist. Wie jedes Privatunternehmen muss aber auch Emmen darauf achten, keine Kapazitäten zu schaffen, die nach den heute verfügbaren Daten nicht voll ausgelastet werden können. Auch müssen wir verhindern, dass mit Bundesmitteln verschiedene Anlagen finanziert werden, die sich dann gegenseitig konkurrenzieren. Das hat unter dem Blickwinkel des wirtschaftlichen Einsatzes unse- rer Mittel keinen Sinn. Unsere Fraktion stimmt daher dem Antrag der Militärkommission zu, Objekt 41 zur Neuüber-
prüfung im Sinne dieser Erwägung an den Bundesrat zurückzuweisen.
Thema Nummer 3, Position 42, Montagehalle Ariane: Auf unsere Fragen hin wurde in der Kommission erklärt, dass das Werk Emmen den Auftrag für die Nutzlastverkleidung als Unterakkordant der Generalunternehmerin Contraves erhalten hat. Das kommt in der Botschaft nicht deutlich genug zum Ausdruck. Die weiteren Auskünfte, die im Rah- men der Diskussion der Militärkommission erteilt wurden, haben uns befriedigt, so dass wir uns grundsätzlich diesem Objekt gegenüber positiv einstellen.
Etwas befremdlich ist, dass das Objekt Ariane in einer mili- tärischen Botschaft figuriert. Beim europäischen Ariane- Programm handelt es sich durch und durch um eine zivile Angelegenheit, die mit der Landesverteidigung nichts zu tun hat. Wohl ist es so, dass die entsprechenden Kredite nun nicht mehr - der Herr Präsident hat darauf hingewiesen - zulasten des EMD-Budgets gehen. Von der Optik her wäre aber doch zu wünschen, dass rein zivile Projekte der eidgenössischen Werkstätten von den Rüstungsbotschaf- ten separiert werden. Mehr Transparenz in diesem Bereich kann sicher nicht schaden und würde uns eine umfassen- dere Beurteilung der Tätigkeit der eidgenössischen Werk- stätten im zivilen Sektor erlauben.
Gesamthaft ist unsere Fraktion der Meinung, dass die Anträge der Militärkommission vollauf begründet sind, und sie beantragt Zustimmung zu den Kommissionsanträgen.
Wyss: Die diesjährige Baubotschaft zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass sogenannte Folgebauten erstellt werden müssen, die im direkten Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial stehen. Insbesondere gilt dies für die Waffenplätze Frauenfeld, Emmen und Rep- pischtal. Bei dem Kampf um Führungsbauten verdient besonders die bauliche Sanierung der Einsatzzentrale der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen in Dübendorf hervorge- hoben zu werden. Das Ausweichsystem auf einem Militär- flugplatz in der Innerschweiz ist nach unserer Ansicht abso- lut notwendig. Den Antrag Iten lehnen wir aus denselben Gründen, die Herr Kollege Alder bereits dargelegt hat, ab. Bei den Geländeverstärkungen, für welche über 64 Millio- nen Franken eingesetzt werden, handelt es sich darum, unsere wichtigsten Abwehrräume weiter auszubauen. Die vorgesehenen Bauten für die Logistik wurden durch Sub- kommissionen genau überprüft und liegen innerhalb der von der Militärkommission und unserer Fraktion immer wie- der geforderten Prioritätsordnung. Insbesondere das Not- spital mit geschützter Patientensammelstelle in Andermatt verdient als wichtiger Bestandteil dieser Botschaft hervor- gehoben zu werden. Die Militärkommission ist überzeugt, dass auch die weiteren notwendigen Sanierungsmassnah- men, die den Raum Andermatt betreffen, in nächsten Bau- botschaften berücksichtigt werden müssen, insbesondere die Modernisierung der Kaserne; dabei habe ich mich gefragt - gestatten Sie mir diese persönliche Bemerkung -, ob nicht prioritär diese sich in wirklich pitoyablem Zustand befindende Kaserne zuerst hätte renoviert werden sollen. Zum Thema Landerwerb ist von unserer Seite nichts beizu- fügen, hat doch die entsprechende Subkommission insbe- sondere die Probleme Rothenturm und Airolo überprüft. Das Vorgehen der Landerwerbskommission im Falle Ro- thenturm wurde besonders positiv gewürdigt. Beim Pro- blem Airolo wird der Frage der Verlegung der Arbeitsplätze des Festungswachtkorps besondere Aufmerksamkeit ge- schenkt werden müssen.
Bekanntlich werden seit anfangs 1982 die Verpflichtungs- kredite aufgeteilt in solche, die dem Militärdepartement angelastet werden und solche, welche direkt für Bauten der Rüstungsbetriebe erstellt werden. Die Kommission hat - wie Sie nun bereits gehört haben - den Neubau der Werk- stätte für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik in Emmen an den Bundesrat zur Neuüberprüfung zurückgewiesen. Darf ich mich besonders zu diesem Problem noch kurz äus- sern.
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Es ist für Nichtfachleute ausserordentlich schwierig zu beurteilen, ob der Einstieg in neue Technologien für unsere Rüstungsbetriebe absolut notwendig ist. Die Kommission hatte deshalb schon in einer früheren Sitzung den Ent- scheid zurückgestellt und den Bundesrat gebeten, genaue Auskunft zu geben über diese heisse und heikle Problema- tik. Ein zweiter Bericht, den wir anfangs dieser Session erhielten, war nicht befriedigend, enthielt er doch nur wenige Angaben über diese grundsätzliche Problematik.
Nachdem immerhin festgestellt worden ist, dass der Ein- stieg in eine neue Technik immer mit besonderen Risiken verbunden ist, und weil die Privatindustrie auf diesem Gebiet bereits vorangegangen ist und über Kapazitäten ver- fügt, die nicht voll ausgenutzt sind, hat die Mehrheit der Kommission die Auffassung vertreten, dass es richtiger wäre, solche Technologien der Privatindustrie zu überlas- sen. Es wäre unseres Erachtens sinnvoll, wenn die Entwick- lung der neuen Technologie in der Klebetechnik unter der Führung von privaten Unternehmungen zusammen mit dem Flugzeugwerk Emmen oder anderen Flugzeugwerken geschehen würde. Dies um so mehr, als der erste Auftrag für Emmen offenbar nur in der Herstellung der Seitenruder des Tigers bestanden hätte. Nachher müsste das Flugzeug- werk Emmen einen eigenen Markt suchen und würde somit auf dem europäischen Markt die privaten Firmen, die Pila- tus-Flugzeugwerke, die Contraves und die Flugzeugwerke Altenrhein, die bereits ähnliche Produkte herstellen, kon- kurrenzieren.
Von Contraves weiss man, dass eine grosse Klebewerkstatt gebaut wird, weil bedeutende Aufträge vorliegen. Eine Zusammenarbeit wäre somit logisch, und es wäre richtig, wenn alle diese Fragen zwischen privater Industrie und staatlicher Betrieben koordiniert würden, wie das andern- orts auch schon gemacht worden ist.
Unsere Fraktion ist deshalb grundsätzlich der Auffassung - und das gilt nicht nur für dieses Projekt -, dass die Anstren- gungen der Privatindustrie zur Entwicklung von neuen Technologien unterstützt werden müssen. Im vorliegenden Fall sollte es möglich sein, zusammen mit unserer Flug- zeugindustrie einen gangbaren Weg zu finden und damit auf den geplanten Neubau verzichten zu können. Wir stimmten deshalb in der Kommission für Rückweisung an den Bundesrat.
Unsere Fraktion schlägt Ihnen vor, die Baubotschaft in den vorgesehenen Gruppierungen, wie sie dargestellt worden sind, zu genehmigen, d. h. ohne Position 41, Emmen.
Linder: Ich möchte mich nicht zu den einzelnen Vorhaben äussern, sondern eigentlich nur zu zwei Grundsatzfragen, die meines Erachtens mit dieser Botschaft an die Oberflä- che gelangt sind.
Die eine dieser Grundsatzfragen liegt im Bereich der militä- rischen Bauten und des Landerwerbes. In zunehmendem Masse stossen Landerwerb, Schaffung von Ausbildungsan- lagen und Ergänzung bestehender Installationen auf Wider- spruch und Widerstand von Privaten, Gemeinden, Regionen und Kantonen. Dabei geht es nicht um die Höhe von Kauf- preisen oder Entschädigungssummen, sondern um Grund- sätzliches. Zwar werden regelmässig die Bedürfnisse der Landesverteidigung anerkannt, nicht aber der Standort, an welchem diese Bedürfnisse befriedigt werden sollen. Ähnli- ches ist im übrigen auch bei anderen, nichtmilitärischen Anlagen von nationaler Bedeutung der Fall. Ich darf hier an die Nationalstrassen, an den Bahnbau und auch an den gesamten Energiebereich erinnern.
Die Landesverteidigung ist unbestrittenermassen ein natio- nales Anliegen, und unsere Verteidigungsanstrengungen sind überhaupt nur dann sinnvoll, wenn sie im Verhältnis zur Bedrohungslage und zu unseren Möglichkeiten optimal sind. Es gibt ja keine billige Landesverteidigung auf kleinem Feuer und auch keine, die nur einem Teil des Landes dient. Ich bin an sich überzeugt, dass unsere Verteidigungsan- strengungen nach wie vor von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gebilligt werden. Ist dem aber so, so müs- sen sich der Bundesrat und das Parlament dagegen ver-
wahren, dass ausserhalb der üblichen Verfahren, d. h. wenn der Entscheid hier im Parlament schliesslich gefasst wer- den muss, noch mit partikularen Interessen Opposition getrieben wird. Es sollte doch einleuchten, dass unser Ter- ritorium viel zu klein ist, als dass eine militärische Anlage, die an einem Ort unerwünscht ist, an einem anderen Ort errichtet werden könnte, ohne dass dort mit gleichem Recht analoge Einwendungen erhoben werden könnten. Wir dürfen das St .- Florians-Prinzip nicht als gültige Verhal- tensmaxime akzeptieren, zu allerletzt in der Landesverteidi- gung, ob es sich nun um Schiessstände, Schiess- oder Übungsplätze oder um Flugplatzpisten handelt.
Wenn Sie die Botschaft und die Ihnen in den letzten Wochen bis in die letzten Tage zugegangene Post durchle- sen, so werden Sie festgestellt haben, dass eine ganze Reihe von in der Botschaft aufgeführten Vorhaben mit Ein- wendungen, so wie ich sie Ihnen geschildert habe, konfron- tiert werden. Ich möchte mich - wie gesagt - nicht mit die- sen einzelnen Fällen auseinandersetzen, weil mich in erster Linie der Trend zur lokalen Opposition, zum lokalen Wider- spruch, irritiert. Dabei ist es ja nicht so, dass das Militärde- partement quasi über Nacht einen Schiessplatz einrichtet oder eine Flugpiste verlängert. Jedes Vorhaben durchläuft eine Kaskade von Vorabklärungen sowie von privaten und behördlichen Kontakten. Wird das Verfahren dann einmal abgeschlossen, so dass das Kreditbegehren in der Baubot- schaft erscheinen kann, so muss das Parlament als Bewil- ligungsinstanz in nationalem Interesse solchen Polemiken gegenüber eine konsequente Haltung einnehmen, selbst dann, wenn wir persönlich für das eine oder andere regio- nale Anliegen ein gewisses Verständnis aufbringen können. Beginnen wir aber am Schluss bei unseren Entscheiden solchen regionalen oder kantonalen Widerständen nachzu- geben, so schaffen wir einfach Präjudizien, denen wir spä- ter erliegen. Es ist sicher leichter, Präjudizien zu vermeiden als ihnen später einmal auszuweichen.
Nun noch kurz zu den Rüstungsbetrieben. Der Ausbau der eidgenössischen Rüstungsbetriebe hat Ihre Kommission intensiv beschäftigt. Einerseits wurde die Frage aufgewor- fen, ob sich die eidgenössischen Konstruktionswerkstätten in Thun nicht nachgerade zu einem überdimensionierten Komplex ausweiten. Andererseits stellte sich ernsthaft die Frage, ob das eidgenössische Flugzeugwerk Emmen für die Erfüllung seines Auftrages tatsächlich gehalten ist, eine Werkstätte für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik und eine Montagehalle für die Trägerrakete Ariane zu erstellen. Hinter diesen Fragen steht allerdings das Thema, ob Aus- bauvorhaben eidgenössischer Regiebetriebe, die oft hand- feste beschäftigungspolitische Komponenten enthalten, nicht besser aus der rein militärischen Baubotschaft auszu- klammern und in einer separaten Botschaft vorzulegen wären. Wir hätten dann die Möglichkeit, auch die mittel- und langfristige Ausbauplanung solcher Regiebetriebe zu prü- fen und eventuell den Aufgabenbereich dieser Betriebe neu zu definieren. Wer sich im privaten Bereich auf dem Gebiet der industriellen Ausbau- und Investitionsplanung auskennt, dem kann es bei der hergebrachten Methode der Prüfung pragmatischer und punktueller Ausbauwünsche der Regie- betriebe nicht wohl sein. Dazu tritt überdies die Frage, wie weit neue industrielle Kapazitäten der Rüstungsbetriebe geschaffen werden dürfen, vor allem solche, die in Konkur- renz gleichartiger, eventuell sogar nicht einmal ausgelaste- ter ziviler Kapazitäten treten könnten. Die Unklarheit gerade in dieser Frage hat die Kommission veranlasst, dem Rat zu beantragen, den Neubau der Werkstätte für Verbundwerk- stoffe und Klebetechnik vorerst aus der Botschaft zu strei- chen. Die liberale Fraktion beantragt im übrigen Eintreten auf die Botschaft und die Vorlage und Zustimmung zu den Anträgen der Kommission.
Reimann: Die sozialdemokratische Fraktion ist für Eintreten auf dieses Geschäft, das Verpflichtungskredite, aufgeteilt auf vier Hauptgebiete, umfasst. Bei den militärischen Bau- ten handelt es sich - wie das der bundesrätlichen Botschaft zu entnehmen ist - zu einem wesentlichen Teil um Investi-
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tionen, welche durch die vorangegangenen Beschaffungs- beschlüsse präjudiziert sind, wie zum Beispiel der Waffen- platz Frauenfeld für die Ausbildung an den Panzerhaubitzen M 109 oder die Ausbildungshallen in Emmen für die Rapier- Lenkwaffen, deren Beschaffung wir beschlossen hatten. Man kann sich lediglich die Frage stellen, wie weit es oppor- tun und auch möglich wäre, bereits bei den Beschaffungs- beschlüssen im Sinne einer besseren Transparenz mög- lichst genau auf solche Folgekosten aufmerksam zu machen. Die Fraktion begrüsst es auch, dass der Waffen- platz Zürich aus der Stadt verlegt werden kann, nachdem das Zürchervolk in einer Volksabstimmung vom Jahre 1975 dieser Verlegung ins Reppischtal bereits zugestimmt hatte. Bezüglich Landerwerb ist man sich in der sozialdemokrati- schen Fraktion bewusst, dass der Truppe die notwendigen Übungsplätze zur Verfügung stehen müssen. Die modernen Waffen mit zunehmender Zerstörungskraft und immer grös- seren Reichweiten stellen entsprechende Anforderungen an das benötigte Übungsgelände. Demgegenüber ist der verfügbare Boden infolge der zunehmenden Bevölkerungs- und Überbauungsdichte in unserem Land immer rarer geworden. Es genügt deshalb meines Erachtens nicht, durch langfristige Planung die zukünftigen Landbedürfnisse der Armee sicherzustellen, sondern man müsste auch Überlegungen darüber anstellen, wie das benötigte Terrain optimal genutzt werden kann.
Mit einer gewissen Besorgnis verfolgt die SP-Fraktion die Diskussionen um die militärischen Regiebetriebe. Unter dem Eindruck schwindender Auftragsreserven in der Privat- industrie wird versucht, mit allen möglichen Einwänden die bundeseigenen Regiebetriebe in ihren bisherigen Aktivitä- ten einzuschränken oder gar in Frage zu stellen. Diese immer wiederkehrenden Diskussionen erschweren nicht nur eine langfristige Planung für diese Betriebe, sondern sie verunsichern auch das Personal. Dabei hat sich in der Ver- gangenheit immer wieder gezeigt, dass gerade die Privatin- dustrie von der Existenz der bundeseigenen Rüstungsindu- strie profitiert, wird doch der überwiegende Teil der Rüstungsaufträge von den Regiebetrieben an die Privatin- dustrie vergeben. Eine Einengung der Bundesbetriebe hat höchstens zur Folge, dass noch mehr Rüstungsaufträge ins Ausland gehen. Diese Rüstungsaufträge gehen zwar der privaten Rüstungsindustrie dank ihrer multinationalen Tätig- keit nicht verloren, aber es werden damit Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Es wäre deshalb eine sehr kurzsichtige Politik, wollte man heute wegen eines Auftragsvakuums in der Privatindustrie den Bundesbetrieben Arbeit wegneh- men oder sie durch die Verweigerung von Krediten in ihren bisherigen Aktivitäten behindern.
In diesem Sinne ist der Kredit für den Neubau der Fabrika- tionswerkstätte für die Konstruktionswerkstätte in Thun zu begrüssen. Man mag den Eindruck erhalten - und es wurde hier auch gesagt -, in Thun werde über das Mass in Fabri- kationsbauten investiert. Aber wer die Verhältnisse kennt, muss zugeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Massnahme handelt, die sich zudem im Hinblick auf einen besseren Betriebsablauf auf die Dauer bezahlt machen wird.
Auf der anderen Seite muss man berücksichtigen, dass Thun nicht nur die eidgenössischen Produktionsbetriebe beherbergt, sondern die gesamte Gegend um Thun hat auch die Inkonvenienzen eines grossen Waffenplatzes zu ertragen. Die Toleranz der Thuner Bevölkerung gegenüber der starken militärischen Präsenz ist durch die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsplätze in den Militärbetrieben bedingt, aber dennoch honorierungswürdig.
Was für die Region Thun die KW bedeutet, ist für die Region Emmen das Flugzeugwerk. Ich beglückwünsche das Flug- zeugwerk Emmen, dem dank seiner Stärke für technische Spezialitäten eine wesentliche Auftragsserie für das europäische Gemeinschaftswerk der Trägerrakete Ariane zugesprochen wurde. Eigentlich gehört dieser Kredit nicht unter militärische Bauten, handelt es sich doch bei der Ariane um eine Trägerrakete für friedliche Zwecke. Im übri- gen beweist dieses Projekt einmal mehr, dass bei gutem
Willen eine Zusammenarbeit zwischen eidgenössischen Betrieben und der Privatindustrie möglich ist. Als General- unternehmung für die Aufträge an der Ariane in der Schweiz handelt die Firma Contraves. Dank· den Spezialitäten des Flugzeugwerkes kann dieser Auftrag in der Schweiz ausge- führt werden. Bekanntlich ist die Schweizerische Eidgenos- senschaft an diesem Gemeinschaftswerk Ariane beteiligt. Es steht deshalb unserem Land gut an, wenn dazu schwei- zerische Betriebe auch einen wesentlichen technischen Beitrag leisten können. Dass es sich im vorliegenden Fall um ein staatliches Unternehmen handelt, deswegen sollte der Privatindustrie kaum ein Stein aus der Krone fallen!
Zum Rückweisungsantrag der Militärkommission für die Werkhalle für Verbundwerkstoffe möchte ich mich in der Detailberatung äussern. In diesem Sinne kann ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion beantragen, auf die Baubotschaft 1982 einzutreten.
Schnyder-Bern: Die Fraktion der Schweizerischen Volks- partei hat die Botschaft über militärische Bauten und Land- erwerb sorgfältig geprüft und beantragt Ihnen ebenfalls Ein- treten und Zustimmung.
Die meisten in dieser Botschaft anbegehrten Baukredite sind die logische Folge unserer früheren Beschlüsse zur Beschaffung von neuem und besserem Rüstungsmaterial. So erfordert beispielsweise die Ausbildung an den Panzer- haubitzen neue Ausbildungshallen auf dem Waffenplatz Frauenfeld, die Ausrüstung unserer Flab mit dem Lenkwaf- fensystem Rapier einen entsprechenden Ausbau des Waf- fenpatzes Emmen. Die wichtigsten einzelnen Bauvorhaben dieser Vorlage wurden durch Mitglieder der Militärkommis- sion an Ort und Stelle überprüft. Wir können Ihnen - mit einer Ausnahme allerdings - sämtliche Kreditbegehren zur Annahme empfehlen. Zwei Projekte bedürfen noch eines speziellen Kommentars. Zunächst das Projekt 41 der Bot- schaft.
Wir vertreten die Auffassung, dass sich der Neubau der Werkstätte für Verbundwerkstoffe und Klebetechnik im Eid- genössischen Flugzeugwerk Emmen nicht aufdrängt. Wir teilen die an diesem Pulte geäusserten Bedenken unseres Kollegen Wyss und anderer. Uns scheint, dass der Ver- pflichtungskredit von 6 550 000 Franken gestrichen werden kann, ist doch nach unserer Auffassung die Privatindustrie besser in der Lage als das Flugzeugwerk Emmen, diesen neuen Industriezweig zu entwickeln. Wir unterstützen des- halb den Antrag der Mehrheit der Militärkommission, dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.
Auf Ihrem Pulte finden Sie einen Antrag Iten, der auch das Geschäft 122, den Bau einer Ausweichpiste auf dem Militär- flugplatz Stans, an den Bundesrat zurückweisen möchte. Diesem Antrag kann unsere Fraktion nicht zustimmen. Auch dieses Projekt wurde wie alle übrigen der Botschaft mit den zuständigen Stellen, insbesondere mit der zuständi- gen Kantonsregierung, abgesprochen. Auch hier lag Zustimmung vor. Um so mehr waren wir erstaunt, als in letz- ter Minute Bedenken aus dem betreffenden Kanton geltend gemacht wurden. Uns scheint, dass wir auf diese zu späte Reaktion nicht eintreten können. Wir beantragen Ihnen, dem Antrag.Iten nicht Folge zu geben und auch das Pro- jekt 122 zu bewilligen.
Friedrich: Das Thema ist heute bereits mehrfach angeklun- gen: Wir haben gelegentlich Schwierigkeiten mit den Waf- fen-, Schiess- und Übungsplätzen, weil diese Plätze in der Regel keine besonders beliebten Nachbarn sind. Nun möchte ich bei dieser Gelegenheit einmal auf ein Gegenbei- spiel hinweisen. Es geht um das Objekt 111, Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld. Natürlich hat die Stadt Frauen- feld auch sehr handfeste Vorteile von einem solchen Waf- fenplatz, aber es scheint mir nun doch einmal angezeigt, zu unterstreichen, wie ausserordentlich gut hier das Nebenein- ander von Militär und Zivil funktioniert und mit wieviel Ein- sicht auch die Immissionen von den Frauenfeldern ertragen werden, die sich aus einem solchen Waffenplatz ergeben. Wir haben das anlässlich einer Besichtigung und einer
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gründlichen Aussprache mit den städtischen und kantona- len Behörden feststellen können. Ich möchte die Gelegen- heit benützen, der Bevölkerung von Frauenfeld und ihren Behörden hier ein Kränzchen für diese Haltung zu winden. Es gibt natürlich auch viele weitere Beispiele dieser Art - ich denke etwa an Thun, Isone, Payerne, Emmen usw. - , aber man spricht im allgemeinen nicht davon, sondern man spricht nur von den Gegenbeispielen, und mir scheint, dass man auch das einmal unterstreichen sollte. Rothenturm, ich möchte das deutlich sagen, ist gesamtschweizerisch nicht repräsentativ.
Noch eine kurze Bemerkung zum Antrag von Herrn Iten. Ich füge dem bisher Gesagten noch bei, dass die Kriegserfah- rung, und zwar auch die jüngste von den Falkland-Inseln, lehrt, dass Angriffsziel Nummer 1 eines Angreifers die Flug- stützpunkte des Gegners sind und dass infolgedessen Reserve- und Ausweichpisten zu den Prioritäten Nummer 1 unserer Flugwaffe gehören.
M. Borel: Je prends la parole pour poser deux questions concernant les places d'armes de Frauenfeld et du Rep- pischtal.
Première question: dans le message on lit, à propos de la place d'armes de Frauenfeld: «L'aménagement de la nou- velle place d'armes sur le Auenfeld requiert le déplacement de la Thurstrasse. ... La construction sera entreprise par le canton de Thurgovie; elle n'est dès lors pas inscrite dans le présent message. La participation de la Confédération est réglée par contrat passé avec le canton intéressé.»
Combien la Confédération devra-t-elle payer, selon ce contrat, pour le déplacement de la Thurstrasse? Pour quelle raison ce montant n'est-il pas indiqué dans le message? Étant donné que cette dépense ne figure pas dans le crédit d'engagement que nous discutons aujourd'hui, sous quelle rubrique et à quel moment cette dépense sera-t-elle sou- mise au Conseil national?
Deuxième question: la construction d'une nouvelle caserne dans le Reppischtal est financée à raison de 20 pour cent par le canton de Zurich et de 80 pour cent par la Confédéra- tion. Cette dernière paiera «cash» le 50 pour cent. Ma ques- tion concerne les 30 pour cent restants. La Confédération amortira ce montant sur 200 ans, alors que le contrat entre la Confédération et le canton de Zurich n'a vraisemblable- ment qu'une validité de 50 ou 100 ans. La Confédération paie un intérêt de 3 pour cent sur cette part, montant qui ne correspond ni au taux usuel actuel ni d'ailleurs au taux pré- visible à court et à moyen termes. Pourquoi la Confédéra- tion pratique-t-elle des taux d'amortissement et d'intérêt aussi peu réalistes? Pourrait-elle revoir sa politique en la matière pour supprimer cette anomalie qui consiste à comptabiliser certains investissements comme dépenses de la Confédération mais, parallèlement, à mettre à la charge d'un canton environ la moitié des frais de finance- ment de cet investissement?
Flubacher: Es ist festzustellen, dass die Ausgaben für mili- tärische Bauten real und sogar zahlenmässig zurückgegan- gen sind. Auch ich habe vor Jahren zugestimmt, als man sich entscheiden musste: was hat Priorität, die Waffen oder die Bauten? Ich glaube aber, dass wir jetzt an eine Grenze kommen, wo man sich ernsthaft fragen muss, ob das Zurücknehmen der Baubudgets auf die Dauer verantwortet werden kann. Es fehlt an Lagerräumen. Das Problem der unterirdischen Spitäler ist einigen von Ihnen bekannt. Es ist nicht sehr sinnvoll, dass wir einen koordinierten Sanitäts- dienst schaffen und dann damit gerechnet werden muss, dass es 60 Jahre geht, bis die unterirdischen Spitäler gebaut sind. Ich möchte auch auf den pitoyablen Zustand gewisser Kampfbauten hinweisen. Wir haben in letzter Zeit einige Ausbildungsbauten und Truppenlager besucht und mussten feststellen, dass sie sich komfortmässig eher an der oberen Grenze befinden.
Zur Ariane in Emmen. Es ist erfreulich, dass Emmen als Ausgleich diese Aufgabe hat. Wir haben von dieser Fabrika- tion einen sehr guten Eindruck erhalten. Fraglich ist aller-
dings, ob es sich ein Betrieb leisten kann, wenn er finanziell schlecht steht, für diese Einzelfabrikation eine neue Halle zu bauen. Emmen selbst macht - wie ich bereits erwähnt habe - einen guten Eindruck; aber ich habe die Meinung in bezug auf diese Klebetechnik, dass die GRD in dieser Angelegenheit nicht allzu geschickt verhandelt hat. Das Abändern des ersten Projekts und das krampfhafte Suchen nach Aufträgen, die man uns nicht beweisen konnte, hat bei mir nicht den allerbesten Eindruck hinterlassen.
Dann zum Ergänzungsbericht Hess in bezug auf diese Kle- betechnik: Herr Hess sagt ja, man dürfe dieses Vorhaben Emmen nicht unbedingt verbieten, nur sollte es in einem kleineren Massstab betrieben werden. Es gibt auch Leute in der Privatindustrie, die dasselbe sagen. Ich muss Ihnen aber ganz offen gestehen: sie können in dieser Angelegen- heit gar nicht offen sprechen. Der Bund vergibt für Hun- derte von Millionen Franken Aufträge. Da kann man dem Bund doch nicht in seine eigenen Dispositionen hineingrei- fen.
Zu Herrn Reimann noch ein Wort zu den Regiebetrieben. Ich habe auch gelesen, dass das Personal durch unsere Haltung verunsichert und etwas entsetzt sei, dass wir uns erlaubt haben, hier über diese Probleme ein wenig zu disku- tieren. Aber es ist nun einfach unsere Aufgabe als Auf- sichtsbehörde. Ich muss immerhin feststellen, dass es kei- nen Rüstungsbetrieb, ja wahrscheinlich fast keinen Indu- striebetrieb in der Schweiz gibt, der seine Personalbe- stände so erhöhen konnte, wie das bei den eidgenössi- schen Rüstungsbetrieben der Fall ist. Die Personalbe- stände wurden erhöht und nicht gesenkt.
Zu den Ausbauten: Ich möchte hier feststellen, dass wir für die Rüstungsbetriebe in Thun mit dieser neuen Halle - die nächsten Jahre eingerechnet - gegen 100 Millionen Fran- ken investiert haben. Bringen Sie mir einen Betrieb dieser Grössenordnung mit 900 Leuten, der sich solche Investitio- nen leisten konnte. Ich glaube, dass man nicht den einen gegen den anderen ausspielen muss, aber vielleicht sollte man daran denken, dass es auch noch Arbeiter in Privatfir- men gibt und nicht nur in Bundesbetrieben, die selbstver- ständlich auch gerne Arbeit haben.
Muheim: Gestatten Sie mir, dass ich ein Wort zu den Neu- bauten beim Flugzeugwerk Emmen sage, insbesondere zum Neubau der Klebewerkstatt. Darf ich einleitend kurz auf die Bedeutung, die das Flugzeugwerk Emmen für die Region Luzern hat, hinweisen? Dieses Werk hat immerhin 650 Mitarbeiter, und es stellt sich natürlich auch hier die Frage nach der Erhaltung dieser Arbeitsplätze. Die Aufgabe des Flugzeugwerkes Emmen liegt vor allem bei der Einfüh- rung von neuen Flugwaffensystemen sowie bei der Verstär- kung der Kampfkraft unserer Flugzeuge und anderer Flug- waffensysteme. Ich glaube, dass das zweite eine ausseror- dentlich wesentliche Bedeutung hat.
Ich verstehe durchaus, dass man im Zusammenhang mit dem Neubau dieser Werkstatt in Emmen die Frage der Eigenwirtschaftlichkeit aufwirft. Die Flugzeugwerke haben diesbezüglich den Beweis erbracht, dass sie eigenwirt- schaftlich zu denken und zu handeln verstehen. Nun wird im Zusammenhang mit dieser Werkstätte für die neue Kle- betechnik beim Flugzeugbau auf Aufträge aus dem Tiger- Programm hingewiesen. Aber es geht hier nicht nur um Aufträge aus diesem Programm, sondern auch um Aufträge - das muss hier deutlich unterstrichen werden - aus den Kompensationsgeschäften, die wir im Zusammenhang mit dem Tiger-Geschäft bekommen und schon erhalten haben. Es geht überhaupt um die Beteiligung unseres Landes und unserer Industrie an Flugzeugprojekten im Ausland. Es ist - glaube ich - kein Geheimnis, dass hier das Flugzeugwerk Emmen gewisse Optionen hat, die verfallen würden, wenn man nicht technische Anpassungen vornimmt.
Ich glaube, dass hier zu Unrecht die Frage nach der Kon- kurrenz zur Privatindustrie gestellt wurde. Das Flugzeug- werk Emmen hat in seiner bisherigen Tätigkeit im wesentli- chen als Generalunternehmer gewirkt, Aufträge hereinge- bracht und diese Aufträge dann an die Privatindustrie wei-
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tergegeben. Ich glaube, die Privatindustrie muss dankbar sein, wenn Aufträge aus dem Ausland in die Schweiz kom- men. Ich erinnere nur an die Aufträge im Zusammenhang mit der «Aufpolierung» des Hunter, auch an die Aufträge im Zusammenhang mit der Lenkwaffe Maverick, die in wesent- lichem Umfange an die Privatindustrie weitergegangen sind. Dabei stellt sich hier die Frage: Kann das Flugzeugwerk Emmen mit einer veralteten Technik diese Aufgabe als Generalunternehmer zugunsten der Industrie noch erfül- len? Es muss ihm diese Möglichkeit erhalten bleiben.
Sie wissen, wie die Technologie gerade auf dem Gebiete der Waffensysteme speziell der Flugwaffensysteme vor- wärtsschreitet. Soll es nun dem Flugzeugwerk Emmen unmöglich gemacht werden, sich dieser neuen Technologie anzupassen? Mit Bezug auf Forschung und Entwicklung hat das Flugzeugwerk Emmen das nötige Know-how. Auch mit Bezug auf die Qualitätssicherung und die Flugversuche I ist die nötige Infrastruktur vorhanden. Soll nun aber im zen- tralen Teil, der Produktion, das Flugzeugwerk gehindert werden, auf der Höhe der Zeit zu bleiben? Ich glaube, das ist schon rein von der betrieblichen Seite her gesehen eine Unmöglichkeit! Ich möchte sagen, das Flugzeugwerk Emmen kann ohne neue Technologie seine Aufgabe bei der Einführung von neuen Waffensystemen und bei der Verstär- kung der Kampfkraft unserer Flugzeuge nicht erfüllen.
Ich widersetze mich persönlich dem Rückweisungsantrag nicht, ich glaube aber, die Gründe für die Umstellung sollten noch mehr erhärtet und herausgearbeitet werden. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat uns nach dieser Rückwei- sung sobald wie möglich eine Ergänzungsbotschaft unter- breiten sollte, woraus sich ergibt, dass die Anpassung an die neue Technologie in der Produktion auch im Flugzeug- werk Emmen notwendig und vertretbar ist.
Wellauer, Berichterstatter: Mir scheint, dass wir schon mit- ten in der Detailberatung sind. Gestatten Sie mir deshalb noch ein paar Bemerkungen zu einigen Objekten.
Ich spreche zu den militärischen Bauten gemäss Anhang 1. Zum Antrag von Herrn Iten werde ich nach seiner Begrün- dung Stellung nehmen. Vorerst einige Bemerkungen zum Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld für die mechanisierte Artillerie. Die in der ersten Ausbauetappe vorgesehenen Bauten sind in der Botschaft dargestellt. Wir haben am 28. November 1979 dem Kauf von Panzerhaubitzen des Typs M 109 zugestimmt. Neun Abteilungen der gezogenen Artillerie können damit machanisiert werden. Da der Waf- fenplatz Bière voll ausgelastet ist, musste als Standort für die Ausbildung an den zusätzlichen Panzerhaubitzen Frauenfeld bestimmt werden. Die Zahl der in Frauenfeld auszubildenden Artilleristen bleibt praktisch gleich, hinge- gen werden von der Ausbildung her andere Ansprüche gestellt. Während eine gezogene Haubitzen-Batterie in der Nähe einer Gemeindeunterkunft noch üben kann, ist dies bei der mechanisierten Artillerie nicht mehr möglich. Die Ausbildung an Panzerhaubitzen verursacht Motoren- und Kettenlärm und in normalem Gelände entsteht rasch Land- schaden. Zudem wäre es nicht zu verantworten, ungenü- gend ausgebildete Panzerhaubitzenfahrer mitten im zivilen Verkehr üben zu lassen. Um die technische Ausbildung effi- zient zu gestalten, sind Ausbildungshallen wie in Thun zu erstellen. Auch die Fahrsimulatoren sind in Gebäuden unterzubringen. Die Bauten auf dem Waffenplatz Frauenfeld sollten schon 1983 und nicht erst 1986 zur Verfügung ste- hen. Weil die Ausbildung an den Panzerhaubitzen schon nächstes Frühjahr beginnt, ist hier eine Verzögerung von einigen Jahren festzustellen. Wegen der knappen finanziel- len Mittel müssen wir somit wiederum eine unerfreuliche Verzögerung in Kauf nehmen.
Man hört in letzter Zeit viel von Schwierigkeiten mit Waffen- plätzen. Herr Friedrich hat darauf hingewiesen, wie viel Ver- ständnis im Kanton Thurgau und insbesondere in Frauen- feld für den Ausbau dieses Waffenplatzes herrscht. Ich kann auf weitere Dankesworte an die Bevölkerung des Kan- tons Thurgau und insbesondere Frauenfeld aus begreifli-
chen Gründen verzichten, weil ich selbst aus dieser Stadt komme.
Eine Antwort zur Frage von Herrn Borel. Er stellt seine Frage bezüglich der Verlegung der Kantonsstrasse im Zusammenhang mit dem Waffenplatz Frauenfeld. Dieser Kredit ist im Gesamtkredit von rund 80 Millionen Franken nicht enthalten. Er fragt nach der Höhe des Kredites, der vom Bund verlangt wird und wo dieser Kredit entnommen wird. Die in der Botschaft erwähnte Umfahrungsstrasse kostet etwa 6,2 Millionen Franken. Der Bund zahlt daran 80 Prozent, d. h. den runden Betrag von 5 Millionen Franken. Dieser Betrag ist im Verpflichtungskredit, wie bereits erwähnt, nicht enthalten, sondern er wird aus dem Kredit der «Vergütung für Waffen- und Schiessplätze» bezahlt, aus einem Sammelkredit des EMD. Materiell ist die Umfah- rungsstrasse für den Waffenplatz Frauenfeld in jedem Fall, auch ohne neue Bauten, ein Gewinn, weil die heutige Staatsstrasse, die mitten durch das Waffenplatzareal führt, bei jedem Schiesstag gesperrt werden muss. Es sind insge- samt 90 Schiesstage im Jahr, an denen auf dem Waffenplatz Frauenfeld mit Artillerie geschossen wird.
Als Gegenposten für diese 5 Millionen Franken, die der Bund an die Strassenkosten zahlt, fällt ein Viadukt weg, das sonst über das neue Waffenplatzareal, über die Neubauten des Waffenplatzes erstellt werden müsste, damit die Pan- zerhaubitzen kreuzungsfrei ohne Störung des öffentlichen Verkehrs zirkulieren können.
Ein Wort zu den Ausbildungsbauten für das mobile Flieger- abwehrlenkwaffensystem Rapier auf dem Flugplatz Emmen. Die Ausbildung am System Rapier muss in der Nähe eines Flugplatzes durchgeführt werden. Das in Emmen gewählte Gelände gehört schon der Eidgenossenschaft. Die projek- tierten Bauten liegen abgelegen von zivilen Gebäuden. Eine neue Zubringerstrasse wird gebaut, um die Verbindung mit der Kaserne zu erleichtern. Diese Strasse gestattet es, sich auf direktem Weg zum nahegelegenen Zeughaus zu bege- ben und wird auch dem Lokalverkehr zur Verfügung stehen. Wenn in der Folge eine Erweiterung der Einrichtungen not- wendig würde, so wäre dies möglich; das der Eidgenossen- schaft gehörende Gelände ist genügend gross. Die Militär- kommission ist der Ansicht, dass es sich um ein ideales, ausgewogenes Projekt ohne Perfektionismus handelt. Da diese Bauten die logische Folge von Parlamentsentschei- den sind, empfiehlt die Militärkommission, das Projekt zu genehmigen. Sie wünscht indessen, dass das EMD in Zukunft ein Verzeichnis der notwendigen Bauten und Ein- richtungen schon zu dem Zeitpunkt aufstellt, in dem es die Beschaffung eines neuen Waffensystems vorschlägt.
Einige Bemerkungen zum Waffenplatz Zürich im Reppisch- tal. Das Waffenplatzareal Reppischtal ist durch einige bemerkenswerte Eigenheiten gekennzeichnet. Der neue Infanteriewaffenplatz liegt vor den Toren der Stadt Zürich und bietet dennoch sehr gute Voraussetzungen für eine zweckmässige Ausbildung für Schulen der Infanterie. Der Kanton Zürich erstellt den Waffenplatz als Ersatz für die im Stadtzentrum liegende Kaserne und das Übungsgelände. Das Zürchervolk hat den Kredit 1975 in einer Volksabstim mung bewilligt. Die finanziellen Leistungen des Bundes für diesen kantonalen Waffenplatz sind bemerkenswert. Ebenso bemerkenswert sind die finanziellen Aufwendun- gen, die vom Kanton Zürich, ohne Verzinsung durch den Bund, übernommen werden.
Die Gesamtkosten für den Neubau des Waffenplatzes betragen 158 Millionen Franken. Die Beitragsleistungen des Bundes betragen insgesamt 63 Millionen Franken. Diese Beitragsleistungen bilden Gegenstand eines ausführlichen Waffenplatzfinanzvertrages. Details hierzu finden sich in der Botschaft des Bundesrates. Die Militärkommission ist der Ansicht, dass das Projekt für den Waffenplatz Reppischtal einen sehr guten Eindruck macht. Dem Kanton Zürich ist es hier gelungen, unserer Armee eine wertvolle Ausbildungs- stätte zur Verfügung zu stellen. Unsere Armee erhält damit wieder einen wichtigen, vor allem auch politisch integrierten Stützpunkt im Kanton Zürich. Ein Dank dafür an die Behör-
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den und die Bevölkerung des Kantons Zürich ist hier ange- bracht.
Zu den Bauten für die Logistik nur einige kurze Bemerkun- gen. Wenn wir neues Material anschaffen, müssen wir es selbstverständlich auch irgendwo unterbringen. Wir müs- sen es auch warten, wir brauchen also entsprechend aus- gerüstete Anlagen. Wenn wir neue Munition kaufen, müs- sen wir sie sicher lagern können. Logistische Bauten sind aber nicht nur eine Folge von Materialbeschaffungen, sie dienen auch häufig der Rationalisierung von Arbeitsabläu fen und damit der Personaleinsparung. Wir senken damit den Betriebsaufwand. Die Militärkommission bejaht die Not- wendigkeit der unter Ziffer 13 aufgeführten Bauten für die Logistik.
Zu den Rüstungsbetrieben: Neubau einer Montagehalle für die Trägerrakete Ariane im eidgenössischen Flugzeugwerk Emmen. Wie Sie aus der Botschaft des Bundesrates ent- nehmen können, haben schweizerische Unternehmen und das Flugzeugwerk Emmen für den Bau der dreistufigen Trä- gerrakete Ariane 1 gegen ausländische Konkurrenz die Ent- wicklung und Fabrikation der Nutzlastverkleidung erhalten. Das Projekt Ariane ist nicht allein eine französische Angele- genheit, wenn auch unser Nachbar 64 Prozent der Entwick- lungskosten trägt. Die ESA (Europäische Organisation für Raumforschung) wird von zehn europäischen Ländern - darunter auch die Schweiz - gebildet. Wenn auch unser Beitrag klein ist (die Schweiz übernimmt 1,2 Prozent der Entwicklungskosten), ist es wichtig, dass wir ein aktiver Partner sind, weil sich im Bereich der Raumfahrt unbestreit- bar Absatzmärkte eröffnen. Generalunternehmer ist die Contraves. Emmen, Pilatus, Stans, die Flugzeugwerke Altenrhein und viele andere über das ganze Land verteilte Unterlieferanten sind an diesem Projekt beteiligt. Zurzeit kostet das Endprodukt, das Deckblech, wenn es die Schweiz verlässt, 1,7 Millionen Franken. Jährlich ist die Pro- duktion von 4 bis 6 Einheiten vorgesehen. Heute kann mit ziemlicher Sicherheit eine Gesamtproduktion von 30 bis 35 Einheiten abgeschätzt werden. Dieses Programm garantiert dem Flugzeugwerk Emmen eine langfristige Beschäftigung von rund 30 Angestellten. Bisher konnten die Montagear- beiten für Ariane 1 mit einer Höhe von 8,9 Metern in der bestehenden Flugzeughalle durchgeführt werden. Für die neuen Nutzlastverkleidungen der Rakete des Typs 3B mit einer Höhe von 10 bis 12 Metern ist eine neue Halle mit einer Krannutzhöhe von 15 Metern erforderlich. Es ist mit einem Kostenaufwand von 4,95 Millionen Franken zu rech- nen. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Vorfinanzie- rung durch den Bund. Die Investitionen müssen über die Verkaufspreise amortisiert werden. Die von den Flugzeug- werken für Ihre Produktion ausgehandelten Preise enthal- ten sämtliche kalkulatorische Kosten, inkl. Amortisation und Verzinsung des Anlagekapitals. Die Militärkommission ist überzeugt, dass das Projekt keine unvertretbaren Risiken enthält.
Ein Wort zu der Fabrikationswerkstätte für die K+W in Thun. Unser Parlament hat bereits den Neubau für ein auto- matisches Zentrallager sowie ein Eisen- und Stahllager bewilligt. Bei diesem Neubau geht es darum, die Arbeits- räume zu erneuern; ein Teil der Räume, die heute von der K+W Thun benutzt werden, sollen künftig vom Zeughaus beansprucht werden. Die heutigen Arbeitsräume sind zum Teil unhaltbar. Sie sind zu eng, es bestehen komplizierte Arbeitsabläufe, und die Sicherheit der Arbeiter ist nicht mehr genügend gewährleistet. Die spanabhebende Werk- statt dient vor allem der Geschützfabrikation; die ist das Hauptgebiet der K +W Thun. Wir haben uns in der Schweiz immer bemüht, auf diesem Gebiet autonom zu sein. Die neue Halle wird zu einem überwiegenden Teil für die Geschützfabrikation konzipiert. Die Militärkommission und die BIK (Bau- und Investitionskommission) erachten unter Berücksichtigung aller Aspekte den Neubau als notwendig und auch wirtschaftlich.
Die Begründung des Antrages der Militärkommission auf Kürzung des Verpflichtungskredites für die Rüstungsbe- triebe werde ich in der Detailberatung vornehmen.
Mme Aubry, rapporteur: Permettez-moi d'apporter quel- ques précisions aux remarques qui ont été faites, en com- mençant par l'article premier, 2e alinéa, lettre a, de l'arrêté fédéral qui vous est soumis, et qui concerne la place d'armes de Frauenfeld pour l'artillerie mécanisée, son agrandissement et sa réfection. Son coût: 80 millions de francs. Il s'agit de donner la possibilité d'étendre l'instruc- tion à une école de recrues d'artillerie mécanisée et à une école d'officiers à côté des cours habituels qui ont lieu à Frauenfeld. Il faut donc non seulement construire des can- tonnements supplémentaires, ceux actuels étant des locaux loués à la commune, mais également des installa- tions de simulateurs pour les nouvelles armes. Nous remar- quons que cette place d'armes devrait être construite déjà en 1983 et non deux à trois années plus tard, les troupes d'artillerie mécanisées devant commencer leur instruction rapidement. D'autre part - et je tiens à le préciser, cela a été dit aussi - cette place d'armes est fort bien acceptée par la population et les autorités thurgoviennes qui ont apprécié que le DMF fasse un maximum d'efforts pour abaisser les immissions dues aux exercices de tir.
Vous avez posé la question, Monsieur Borel, de la route, la Thurstrasse, Or, l'aménagement de la nouvelle place d'armes à Frauenfeld - comme vous avez pu le lire dans le message - nécessite justement le déplacement d'une route. La ville de Frauenfeld, en collaboration avec les auto- rités du canton de Thurgovie, a proposé le remplacement de la Thurstrasse par une route de contournement partiel de la ville, qui offre de notables améliorations du point de vue économique et aussi de la protection des sites. Le coût des travaux de construction de cet ouvrage, entrepris par le canton de Thurgovie, ne figure justement pas dans les cré- dits mentionnés précédemment. C'est donc le 80 pour cent qui sera payé par la Confédération sur un total de 6,2 mil- lions de francs, 5 millions étant pris au crédit de rembourse- ment des places d'armes et de tir. La participation de la Confédération est réglée par un contrat passé entre elle et le canton de Thurgovie.
Passons à la place d'armes d'Emmen. Le projet d'agrandis- sement et de réfection de la place d'armes d'Emmen vous a déjà été présenté dans un message du 16 mars 1981 et vous l'avez approuvé par arrêté du 25 janvier 1982. En com- plément donc des travaux réalisés dans le cadre de cet arrêté de janvier 1982, il est encore indispensable de construire, jusqu'à fin 1984, un bâtiment consacré à l'ins- truction pour les écoles de sous-officiers et de recrues Rapier, bâtiment comprenant également des locaux spé- ciaux pour simulateurs. En outre, il est nécessaire de construire également une halle d'entreposage pour douze unités de feu Rapier, des places de stationnement pour véhicules à moteur, ainsi qu'une place d'instruction pour le travail simultané de dix unités de feu.
Cependant, la commission souhaite vivement, à l'avenir, lors d'achat de nouvelles armes, que soient pris en consi- dération, dès le début, tous les frais directs et indirects qui découlent de ces achats dans les demandes de crédits y relatives. Cette remarque est également valable pour l'achat de munitions et pour tout autre matériel et engins destinés à l'armée.
Passons à la place d'armes de Zurich, dont la reconstruc- tion dans le Reppischtal a été fort bien acceptée par le can- ton. La somme: 63 millions. Pourquoi une nouvelle place d'armes? C'est qu'en l'espace d'un siècle, l'expansion de la ville de Zurich a encerclé la caserne existante. De nom- breux problèmes se posent, dès lors, pour l'utilisation de cette place d'armes cantonale qui est liée à la Confédéra- tion par un contrat de location. Le peuple zurichois a accepté, en 1975, l'ouverture d'un crédit de 123 millions aux fins de construction d'une nouvelle place d'armes canto- nale, avec possibilité également d'utilisation pour les civils. Comme l'indique le message, la responsabilité d'exécution des futurs travaux est partagée entre la Confédération et le canton de Zurich, la première s'occupant de tout ce qui a trait aux constructions nécessaires à l'instruction sur le ter- rain et le canton de Zurich de toutes les autres installations
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de la place d'armes, notamment de la caserne. Un autre crédit sera demandé encore ultérieurement, en temps opportun, par la Confédération, pour la construction d'un bâtiment de service combiné avec un logement pour des troupes de protection aérienne. Trois contrats sont prévus qui règlent l'usage en commun, par la Confédération et le canton de Zurich, de cette place d'armes, contrats dont les détails figurent dans le message du 17 février 1982, ceci pour M. Borel. Le premier est un contrat d'utilisation pour une durée de cent ans - peut-être est-ce seulement pour 99 ans, comme la question a été posée en séance de com- mission. Personne cependant n'a répondu. Il y a également un contrat de financement et un contrat de gestion.
En conclusion, je voudrais reprendre ce qu'a dit également M. Friedrich; la Confédération a fourni un effort financier très important pour la construction de cette place d'armes cantonale zurichoise du Reppischtal, mais il convient aussi de souligner que le canton de Zurich en a fait de même, ce qui est tout à son honneur, étant donné que le fait d'implan- ter de nouvelles places d'armes et de tir se heurte, actuelle- ment, à de nombreuses difficultés.
Je voudrais rassurer M. Muheim qui se fait du souci pour l'objet 41: Fabrique d'avions d'Emmen, nouveaux bâtiments pour les matériaux d'assemblage et la technique de collage. Si notre commission n'a pas accepté cet objet et l'a ren- voyé au Conseil fédéral, ce n'est pas pour mettre en doute les qualités de la Fabrique d'avions d'Emmen ni sa tâche particulière. Nous savons, à la Commission militaire, com- bien elle est utile. Cependant, ce projet sera mieux étudié et reviendra vraisemblablement dans un prochain message. En ce qui concerne la halle de montage de la fusée por- teuse Ariane, la construction et le développement de la fusée satellite Ariane sont assurés par l'Agence spatiale européenne ESA qui compte dix pays, dont la France est le chef de file et dont la Suisse fait partie. La Confédération accorde, d'autre part, des subventions à l'Agence spatiale européenne afin de poursuivre les recherches dans le domaine de la navigation spatiale. La France participe à ces recherches à raison de 64 pour cent et la Suisse de 1,2 pour cent. Il est dès lors absolument justifié sur le plan éco- nomique que la Suisse récupère, sous forme de com- mandes, les subventions qu'elle accorde. Malgré la concur- rence étrangère, la Fabrique d'avions d'Emmen, en collabo- ration avec d'autres entreprises suisses, a été chargée plus particulièrement du développement de la construction et du montage de la coiffe de la fusée Ariane 1. Il s'agit de la par- tie supérieure de la fusée qui protège le satellite de la cha- leur et de la pression. L'Agence spatiale européenne ESA se propose de fabriquer environ 30 fusées Ariane 1, à rai- son de quatre à six unités par année, jusqu'en 1986. Si ce modèle répond aux exigences actuelles du marché, il convient de se pencher suffisamment tôt sur son dévelop- pement futur en raison de l'évolution rapide de la technique des satellites et pour assurer la protection de notre écono- mie contre la concurrence que représentent d'autres sys- tèmes de lancement de satellites. Les travaux de montage ont, jusqu'à ce jour, été effectués dans un hangar pour avions. La hauteur de cette halle est cependant aujourd'hui insuffisante pour les futurs types de fusées Ariane et comme il n'est plus possible de la surélever pour des rai- sons de statique de la structure du toit actuel, il est pro- posé de construire une nouvelle halle de montage.
Les Ateliers de construction de Thoune: lors de la session extraordinaire de janvier 1982, vous avez accepté l'arrêté concernant la construction d'un entrepôt pour le fer et l'acier aux Ateliers de construction de Thoune, entrepôt réalisé dans le cadre de la planification d'ensemble des constructions de l'arsenal fédéral. Dans le présent mes- sage, c'est une deuxième étape de construction qui vous est proposée, à savoir un nouveau bâtiment pour les ate- liers d'usinage, et qui doit permettre de couvrir un besoin urgent en locaux. La commission vous propose également d'accepter ce crédit.
Je voudrais ajouter après mon collègue, M. Wyss, avec qui j'ai visité l'hôpital de secours à Andermatt, qui figure au
chiffre 136 du message, qu'il est urgent de construire un autre hôpital, car lorsque l'on se rend à l'hôpital c'est en général pour se faire soigner. Mais se rendre à l'hôpital d'Andermatt comporte un danger supplémentaire. L'hôpital est vétuste, mal situé comme on vous l'a dit, et il est de plus situé en plein sur le trajet d'une coulée d'avalanche. Même si on y guérit, on risque d'être emporté l'hiver par une coulée de neige. Ceci vaut aussi pour les civils qui sont transportés là lors d'accidents de ski avant d'être évacués vers d'autres lieux. Le coût est devisé à 13,2 millions.
Une remarque encore concernant le chiffre 13 du message, les constructions destinées à la logistique : il va de soi que lorsque notre armée doit acquérir du matériel militaire, que ce soit de la munition ou de l'armement, il faut avoir un endroit pour l'entreposer. C'est particulièrement une ques- tion de sécurité lorsqu'il s'agit de munitions ou de carbu- rants. On peut aussi y ajouter la nécessité d'une rationalisa- tion dans la distribution du contenu de ces dépôts à la troupe, qui peut avoir pour effet une économie de person- nel, de temps et de kilomètres pour les véhicules. La Com- mission militaire a également reconnu la nécessité des constructions destinées à la logistique.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: On a relevé à juste titre la modicité de ce programme qui ne présente pas d'éléments propices à de grands débats.
A ce propos, j'aimerais souligner la très forte modération des programmes de constructions militaires de ces der- nières années. Les programmes 1976 à 1978 étant en moyenne de plus de 400 millions par année, tandis que les trois programmes 1980 à 1982 sont tombés à une moyenne de 260 millions par an. Les crédits de paiement dans les budgets annuels ont naturellement subi une réduction ana- logue. Par rapport à 1970, les dépenses budgétaires pour les constructions militaires ont, en valeur réelle, diminué d'un quart. Nous avons en effet mis l'accent sur l'armement dont les crédits ont marqué une augmentation réelle sensi- ble cette législature.
Mais pour les constructions, il est résulté de cette modéra- tion d'évidents inconvénients auxquels on vient de faire allusion. Ce sont des casernes en très mauvais état. M. Wyss a évoqué tout à l'heure le cas bien connu d'Ander- matt. C'est un mauvais travail de propriétaire immobilier que de ne pas entretenir assez tôt ces bâtiments qui se dégra- dent. C'est aussi la lenteur dans les aménagements des places d'armes pour améliorer l'instruction; je pense, en particulier, aux installations pour de nouvelles armes, aux salles à usages multiples, aux installations de simulation et de tir réduit. .
J'ai pris note de la remarque faite au nom de la commission par les deux rapporteurs selon laquelle il conviendrait doré- navant, au moment où nous déposons des messages d'acquisition d'armes, d'indiquer quels sont les frais de construction en particulier, ou de personnel aussi d'ailleurs, que cette acquisition nouvelle nécessitera. Cette restriction des crédits de construction a eu aussi pour résultat des lenteurs regrettables dans l'aménagement des hôpitaux de base - je pense à celui du canton d'Uri - des lenteurs dans la mise à l'abri de matériel et de munitions avec les dangers que cela comporte, des lenteurs aussi dans le renforce- ment de la défense à la frontière - je pense en particulier aux installations de lance-mines lourds. Nous devons donc y être attentifs dans les prochains programmes et dans les prochains budgets.
Je remercie la commission pour les propos de fermeté qu'elle a tenus, ici et à plusieurs reprises, au sujet des oppositions locales qui sont devenues une sorte de réflexe de défense physiologique à la moindre apparition d'un fonc- tionnaire du Département militaire fédéral. Je puis vous assurer que nous cherchons partout, au maximum, à ména- ger la nature verdoyante. L'armée suisse n'est pas comme l'armée d'Attila qui «empêchait l'herbe de repousser par- tout où elle avait passé». L'armée suisse conserve et pré- serve bien des sites, elle les soustrait au pullulement des résidences secondaires et des aménagements industriels.
Loi sur la protection des eaux (art. 33)
780
N 16 juin 1982
Nous sommes attentifs aux intérêts agricoles dont je crois pouvoir dire qu'ils sont partout parfaitement traités. Enfin, nous discutons aussi loin qu'il est possible avec les autorités cantonales et communales, pour autant que nous n'ayons pas affaire à un blocage de principe borné. Je dois dire que généralement, après discussion, nous arrivons à des accords positifs et je rends hommage aux quelque cinq cents communes suisses qui connaissent des installations militaires, qui les acceptent et qui s'en accommodent.
Au-delà des protestations, des appels à la «saint Florian», nous devons maintenir avec fermeté, étendre avec une grande modération, les installations et les constructions nécessaires à la défense, à la logistique et à l'instruction de notre armée. Je remercie encore une fois la commission de l'appui qu'elle nous apporte.
M. Borel a posé des questions concernant le déplacement de la Thurstrasse, à Frauenfeld. Je ne veux pas lui répéter les chiffres que les deux rapporteurs viennent de donner excellemment; il saura dorénavant sur quel poste du bud- get, cette réalisation sera financée. C'est sur un crédit général à la disposition du département, que ces quelque cinq millions revenant à la Confédération seront dépensés. Pour le Reppischtal - je relève que c'est le canton de Zurich qui construit - la part de la Confédération sera de 63 millions et de 23 millions d'intérêt et d'amortissements, soit au total 86 millions sur les quelque 158 que coûtera cet ensemble. Les taux d'amortissement et d'intérêt, ce ne sont pas les taux de la pratique privée, je le veux bien, mais des taux qui sont usuels pour la Confédération et qui sont favorables à la Confédération. Ces taux font partie d'un accord de convenance que nous jugeons positif.
Nous aurions pu en effet, - je m'adresse à M. Borel - nous trouver dans une situation beaucoup plus désagréable et beaucoup plus onéreuse, que la Confédération soit obligée de construire elle-même, entièrement, comme elle doit généralement le faire. Même si le canton de Zurich a quel- que avantage à ce déplacement puisqu'il récupère les ter- rains de la caserne en ville, je dois dire qu'il apporte à la construction de Reppischtal un concours que nous jugeons très positif. C'est une bonne opération pour la Confédéra- tion par rapport à beaucoup d'autres.
Je remercie avec M. Wellauer les autorités exécutives et législatives du canton de Zurich.
Le Conseil fédéral accepte la disjonction et le renvoi au Conseil fédéral du poste 41 qui est consacré à l'extension de la fabrique d'Emmen: nouveau bâtiment pour l'assem- blage et le collage. Ici ce n'est pas un problème de coût de construction, la commission l'a clairement exprimé, c'est au fond un problème de principe : où se trouve la limite entre la fabrication privée et la fabrication par les usines fédérales? A ce propos s'est posé le problème d'une collaboration entre les fabriques fédérales et la production privée, de manière à éviter soit des doubles emplois soit des concur- rences réciproquement destructrices. Nous sommes en train d'étudier ce problème, sur la base du rapport du groupe de travail Hess. Les conclusions de ce groupe de travail sont à l'étude actuellement dans nos services. Les organisations du personnel seront bien entendu consul- tées. Le Conseil fédéral en tirera une définition de la mis- sion des fabriques d'armement et des limites de cette mis- sion. Nous serons très attentifs à ce qu'il n'en résulte pas de licenciements, que les entreprises fédérales disposent d'une certaine flexibilité de gestion. Nous veillerons à une collaboration efficace avec l'industrie privée de manière à éviter ces doubles emplois et les concurrences nuisibles auxquelles je faisais allusion, mais il est évident que, dans l'intérêt de l'armement, les fabriques fédérales ne sauraient renoncer à toute recherche ni par principe à toute nouvelle fabrication. Il ne s'agit pas pour nous en tout cas de les étouffer progressivement, ce qui aurait vraisemblablement pour conséquence, à moyen ou à long terme, de nous ren- dre encore plus dépendants de l'étranger.
La technique du collage, les matériaux d'assemblage en matière d'aéronautique et de construction pour vols spa- tiaux appartiennent-ils à la fabrique d'Emmen? Ne serait-ce
que pour participer, dans l'intérêt de notre économie, à des entreprises internationales d'intérêt scientifique comme l'affaire de la fusée Ariane, je pense que la fabrique d'armes a pris là des engagements qui sont défendables. La Suisse est généralement peu coopérative dans les affaires interna- tionales et même dans les affaires scientifiques. Je pense qu'on ne saurait reprocher à la fabrique d'armes de s'être intéressée à la fusée Ariane. Mais dans quelle mesure ce collage et cet assemblage doivent-ils être faits par nous, peuvent-ils être déplacés ailleurs d'une manière avanta- geuse pour l'ensemble, nous vous le dirons en situant le problème dans le cadre général de la répartition des tâches entre l'industrie privée et les fabriques de la Confédération. Je vous demande d'entrer en matière.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen. Le débat sur cet objet est interrompu
82.004 Gewässerschutzgesetz (Art. 33) Loi sur la protection des eaux (art. 33)
Botschaft und Gesetzentwurf vom 3. Februar 1982 (BBI | 925) Message et projet de loi du 3 février 1982 (FF | 925)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
M. Riesen-Fribourg présente, au nom de la Commission des finances le rapport écrit suivant:
Lors de sa séance des 17 et 18 mai 1982 consacrée à l'exa- men du compte d'Etat 1981, la Commission des finances a également traité de la modification de la loi sur la protection des eaux, qui doit permettre de corriger une double réduc- tion involontaire des subventions fédérales.
Le 20 juin 1980, les Chambres fédérales ont décidé de réduire de 10 pour cent les taux de subvention fixés à l'arti- cle 33, 3e alinéa, de cette loi. Simultanément, toutes les sub- ventions fédérales ont été soumises à une réduction linéaire qui s'est également élevée à 10 pour cent. A la suite de l'effet cumulatif de ces décisions, les subventions fédé- rales destinées à la protection des eaux se sont vues réduites par deux fois de 10 pour cent. En réalité, la réduc- tion totale se monte à 19 pour cent (10 pour cent du mon- tant total plus 10 pour cent du solde).
La réduction des taux de subvention prévue dans la loi sur la protection des eaux constitue un malentendu dans la mesure où l'on estimait à l'époque que cette modification de loi reviendrait purement et simplement à appliquer la réduction linéaire valable pour toutes les subventions fédé- rales. L'erreur d'interprétation est liée à la modification, pro- posée à l'époque par le Conseil fédéral, du système d'éche- Ionnement des subventions fédérales destinées à la protec- tion des eaux. Cette modification de système impliquait une réduction des taux de subvention prévus dans la loi sur la protection des eaux. La modification proposée ayant été rejetée, la réduction des taux de subventions n'aurait plus été nécessaire. Cet état de choses échappa cependant au Parlement, étant donné que le message du Conseil fédéral n'avait pas décrit clairement tous les aspects du problème. Il s'agissait bien d'une erreur d'interprétation, les éléments suivants le montrent à suffisance. Pour atteindre l'objectif recherché par la modification de systéme proposée par le Conseil fédéral, il aurait fallu réduire uniquement les taux
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.009
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1982 - 08:30
Date
Data
Seite
771-780
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20 010 512
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