Politique économique extérieure. 18e rapport
782
N 17 juin 1982
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 17. Juni 1982, Vormittag Jeudi 17 juin 1982, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: Frau Lang
81.079 Aussenwirtschaftliche Massnahmen. Bundesgesetz Mesures économiques extérieures. Loi
Siehe Seite 515 hievor - Voir page 515 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1982
Differenzen - Divergences Art. 10, Titel und Abs. 2, Art. 11 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 10, titre et al. 2, art. 11
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Im Bundesgesetz über aus- senwirtschaftliche Massnahmen besteht eine Differenz zum Ständerat. Nach dem geltenden Beschluss wird die Mitwir- kung der Bundesversammlung bei den vom Bundesrat angeordneten aussenwirtschaftlichen Massnahmen wie folgt geregelt: In Artikel 10 Absatz 2 heisst es: «Die Bun- desversammlung entscheidet, ob die Massnahmen in Kraft bleiben, ergänzt oder abgeändert werden sollen.» Nach dem Entwurf des Bundesrates, den wir im Frühjahr ange- nommen haben, heisst es dann: «Die Bundesversammlung kann verlangen, dass der Bundesrat seine nach Artikel 1 getroffenen Massnahmen ausser Kraft setze, ergänze oder abändere.» Darüber wurde bei uns nicht diskutiert. Der Ständerat aber hat dann mit 34 zu 0 Stimmen die alte Fas- sung vorgezogen, in welcher es heisst, die Bundesver- sammlung entscheide über die Genehmigung. Der Unter- schied zwischen beiden Formulierungen - der uns nicht sehr aufgefallen war - besteht in seiner Auswirkung darin, dass die Genehmigung nach geltendem Beschluss der Zustimmung beider Räte bedarf. Was dagegen die Ausser- kraftsetzung bestehender Massnahmen betrifft, könnte die fehlende Zustimmung im einen Rat bereits diese Ausser- kraftsetzung bewirken.
Der Ständerat will mit seinem Beschluss erreichen, dass die Massnahmen des Bundesrates dahinfallen, wenn eine Kam- mer die Genehmigung verweigert. Er geht davon aus, dass diese Regelung dem geltenden Beschluss entspreche. Der Entwurf des Bundesrates dagegen verschlechtert die Stel- lung der Räte, da hier die bundesrätliche Massnahmen nur durch übereinstimmenden Beschluss beider Kammern auf- gehoben werden können. Es geht also in erster Linie um einen Kompetenzstreit zwischen Bundesrat und Parlament. Da nun selbst der Antragsteller im Ständerat erklärte, an sich seien beide Wege gangbar und der Ständerat mit 34 zu 0 Stimmen der alten Fassung zustimmte, war unsere Kom- mission der Meinung, es habe keinen Wert, an unserer For-
mulierung festzuhalten. Wir haben darum einstimmig dem Ständerat beigepflichtet, und ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.
Angenommen - Adopté
82.005
Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht Politique économique extérieure. 18e rapport
Bericht, Botschaft und Beschlussentwürfe vom 25. Januar 1982 (BBI I, 329)
Rapport, message et projets d'arrêté du 25 janvier 1982 (FF 1, 341)
Beschluss des Ständerates vom 11. März 1982 Décision du Conseil des Etats du 11 mars 1982
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar 1982 mit dem 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, der über die weltwirtschaftliche Lage und die Entwicklung der schweizerischen Aussenwirtschaft orientiert.
Die gegenwärtige Weltwirtschaftslage
Die gegenwärtige Weltwirtschaftslage ist gekennzeichnet durch weitgehende Stagnation. Die Hauptgründe dafür sind:
die nach wie vor hohe durchschnittliche Inflationsrate in den OECD-Ländern und die damit verbundene restriktive Geld- und Finanzpolitik;
der erneut kräftige rezessive Einbruch in den Vereinigten Staaten;
die hohen und tendenziell wieder steigenden amerikani- schen Zinssätze;
die zunehmende Arbeitslosigkeit im OECD-Raum (man rechnet mit 28 Millionen Arbeitslosen in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres);
die Aufwertung des amerikanischen Dollars gegenüber den europäischen Währungen im Sog der hohen Zinssätze. Das OECD-Sekretariat rechnet damit, dass der wirtschaftli- che Aufschwung, primär getragen von einer aufgrund der Verbesserung der Realeinkommen ausgehenden Belebung des persönlichen Verbrauchs sowie von einer Nachfragebe- lebung im Nicht-OECD-Raum, etwa Mitte 1982 einsetzen und im zweiten Semester zu einem Wachstum von über 3 Prozent führen wird. Diese Prognose erscheint angesichts einer sich weiter verschlechternden Arbeitsmarktlage zumindest fraglich, und der erwartete wirtschaftliche Auf- schwung dürfte eher bescheiden ausfallen. Ein weiteres Problem bilden die bereits spürbaren protektionistischen Tendenzen, denen die schwierige Lage auf den Arbeits- märkten zusätzlich Auftrieb verleihen könnte.
Die Lage der schweizerischen Aussenwirtschaft
Dank dem lange Zeit relativ günstigen Frankenkurs hat sich die schweizerische Aussenwirtschaft mit Blick auf die schwache internationale Konjunktur bis in den Herbst 1981 hin bemerkenswert gut gehalten; ein Übergreifen der rezes- siven Tendenzen im Ausland im Gefolge der eingetretenen Frankenaufwertung auf unsere Wirtschaft trat erst im Laufe des 4. Quartals 1981 ein, wobei sich der Geschäftsgang für die überwiegend exportorientierten Unternehmungen
Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht
783
schlechter präsentierte als bei den Inlandproduzenten. Eine nach wie vor positive Auftragsentwicklung verzeichnen die Nahrungsmittel-, die chemische sowie - mit Einschränkun- gen - die Textil- und Bekleidungsindustrie. Rückläufige Auslandbestellungen scheinen dagegen die Maschinen- und Apparatur- sowie ganz besonders die Uhrenindustrie zu verzeichnen.
Die Aussichten für die schweizerische Wirtschaft können, angesichts der jüngsten weltwirtschaftlichen Entwicklun- : gen, wie folgt zusammengefasst werden:
Günstigenfalls stagnierende Auslandnachfrage.
Mit Blick auf die restriktive Geldpolitik, tendenziell rück- läufige Binnenkonjunktur.
Leichter Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit, der - zusammen mit dem erstarkten Frankenkurs - die Wie- dererlangung vermehrter Preisstabilität erleichtern und beschleunigen sollte.
Trotz eines Rückganges der Gesamtbeschäftigung - sie wird von der Kommission für Konjunkturfragen auf etwa 1 Prozent veranschlagt - sollten der Schweiz aus heutiger Sicht keine ernsthaften Probleme am Arbeitsmarkt erwach- sen. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, wie sie in anderen Ländern ins Auge gefasst oder bereits beschlos- sen worden sind, drängen sich in der Schweiz einstweilen nicht auf.
Die einstimmige Kommission beantragt, vom Bericht Kennt- nis zu nehmen und den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung aussenwirtschaftlicher Massnahmen und über das Abkommen mit Island über den Handel mit Agrar- erzeugnissen, Fischen und anderen Meeresprodukten zuzustimmen.
Herczog: Im Auftrag der PdA/PSA/POCH-Fraktion möchte ich neun Bemerkungen anbringen. Wir gehörten der Kom- ·misssion nicht an, müssen uns also hier aussern.
.
1 wenn diese Berichte beispielsweise nur jährlich erschienen, aber die Bearbeitung sollte nicht derart kurzfristig zu geschehen haben.
Als Beispiele verweise ich auf Seite 29, wo über die Nord-Süd-Gruppe der OECD berichtet wird, sowie auf die Seiten 45/47, wo etwas über die internationalen Investitio- nen und die multinationalen Unternehmungen gesagt wird. Praktisch werden dort nur formale Informationen geliefert. Es wäre aber interessant, materielle Hinweise zu erhalten, was eigentlich die Nord-Süd-Gruppe mit den Folgen aus der Interdependenz zwischen Volkswirtschaften einerseits und den verschiedenen Wirtschaftssektoren andererseits für die stärkere Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft tut; d. h. wir haben einen formalen Hinweis, wissen aber nicht genau, was damit gemeint ist.
Auf Seite 29 wird das Ziel des Ausschusses für Entwick- lungshilfe - Development Assistance Committee -, d. h. 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes für Entwicklungshilfe, genannt. Es sei wieder einmal darauf hingewiesen, dass das bei uns noch lange nicht erreicht ist: Im Finanzplan haben wir 0,24 Prozent vorgesehen, was hier aber noch zusam- mengestrichen wurde; in absoluten Zahlen macht es für 1980 412,5 Millionen Franken an Entwicklungshilfe der öffentlichen Hand aus. Immerhin hat die Privatwirtschaft über Direktinvestitionen, Exportkredite, Anleihen und Bank- kredite etwa 4,5 Milliarden Franken aufgewendet, also zehn- mal mehr als der Bund, aber auch zehnmal mehr mit ande- rer Absicht. Es ist ja nicht so, dass das eine humanitäre Hilfe wäre.
Auf Seite 35 finden wir wenige Zeilen über das multilate- rale Übereinkommen im nichttarifarischen Bereich über den Ausschuss für Antidumping. Dazu stellen wir fest, dass im Ausschuss für Antidumping auch die Forderung nach der Aufnahme von Massnahmen gegen Billiglöhne mit gewerk- schaftlicher Unterdrückung in den entsprechenden Ländern gestellt werden sollte. Darüber wurde hier auch schon dis- kutiert. Sozialdumping gehört nach unserer Meinung auch zum Handelsdumping.
Auf Seite 41 wird über den UNO-Kodex über wett- bewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken berichtet. Die Schweiz hat sich in einer klaren Erklärung diesem Kodex angeschlossen, wo man unter anderem erklärt, dass man zur Kontrolle wettbewerbsbeschränkende Geschäftsprakti- ken und Regeln genehmigt. Die Schweiz hat sich eben die- sem Konsens angeschlossen (das sind alles Zitate), das «einen bemerkenswerten Fortschritt zur Identifizierung und Kontrolle internationaler Handelsschranken darstellt». Man möchte hier «aktiv mitwirken». Jetzt die Frage: Die Schweiz hat also diesen UNO-Kodex unterschrieben und sich dahin- tergestellt. Was hat das für einen Stellenwert für unser Land, im Kartellrecht zum Beispiel bezüglich der internatio- nalen Kartelle, und was heisst das zum Beispiel auch bezüglich Informationen über Schweizer Multis an andere Regierungen?
Eine Bemerkung betreffend die Mischkredite, die auf Seite 44 aufgeführt sind. Es sind wieder mal - wir haben hier die Mischkredite schon öfter kritisiert - keine entwick- lungspolitischen Begründungen für diese Mischkredite auf -· geführt. Man kann also nicht beurteilen, weswegen zum Beispiel gerade an Honduras ein Mischkredit gewährt wird. Ich erinnere Sie nochmals daran - das wissen Sie vielleicht nicht mehr -, dass die Schweiz Marokko einen sogenann- ten Mischkredit in der Höhe von 55 Millionen Franken gewähren möchte, ein entsprechender Vertrag wurde im April letzten Jahres unterzeichnet. Er liegt zur Ratifizierung vor, es ist noch nicht geschehen. Wir haben von unserer Fraktion her diesen Mischkredit kritisiert, namentlich des- wegen, weil zwischen der marokkanischen Entwicklungs- strategie und den geltenden schweizerischen gesetzlichen Kriterien für Entwicklungszusammenarbeit etliche Differen- zen bestehen. Zudem steht Marokko in einem offenen kolo- nialen Krieg um das Gebiet der ehemals spanischen West- sahara; d. h., dass diese Kreditgewährung praktisch eine Parteinahme vis-à-vis von Marokko ausmacht; zumal wir auch kritisieren müssen, dass vis-à-vis den Saharouis bis jetzt jegliche Hilfe, auch humanitäre Hilfe verweigert wurde (ich erinnere Sie an die Ablehnung zumindest seitens des Bundesrates, was mein Postulat für eine humanitäre Hilfe betrifft).
Zur Handelsförderung. Ein Beitrag an die Schweizeri- sche Zentrale für Handelsförderung. Hier wird davon ausge- gangen (Seite 44), dass auf dem Gebiet der Handelsförde- rung zugunsten der Entwicklungsländer der Schweizeri- schen Zentrale für Handelsförderung ein Beitrag von 287 000 Franken gewährt wird. Es wird dann - Sie wissen es - eine Botschaft diskutiert, wo der jährliche Beitrag neu definiert werden soll. Es ist hier nicht erklärt, mit welchem Pflichtenheft dieser Beitrag definiert wurde, wie diese Gel- der verwendet werden sollen, ob es einen Vertrag gibt usw. Es ist wieder nur ein Hinweis.
Zu den bilateralen Kontakten, hier den Kontakten zur Türkei (Wirtschaftshilfekredit). Wir haben dies hier öfters kritisiert, damals den Kreditbeschluss von 35 Millionen; und jetzt steht ja der 81er Kredit in Aussicht. Diese Hilfe ist mit Recht noch nicht gesprochen worden, und ich möchte hier den Bundesrat anfragen, ob es so ist, dass man jetzt aus politischen oder irgendwelchen anderen Erwägungen her- aus nun diese 81er Hilfe nicht sprechen wird.
Eine letzte Bemerkung: Unser Staatssekretär für Aus- senwirtschaft hat eine Lateinamerikareise unternommen, um da bestimmte Dinge abzusprechen. Ich glaube, dies ist ja auch eine Gelegenheit in diesen Ländern, nicht nur über
Tarif d'usage des douanes. 34e rapport
784
N 17 juin 1982
Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschafts- massnahmen zu diskutieren, sondern auch Fragen der Menschenrechte und der humanitären Probleme aufzuwer- fen. Es hat zum Beispiel, gerade was Argentinien betrifft, wo unser Staatssekretär jedenfalls verweilte, von Amnesty International vor einiger Zeit einen Appell gegeben, den etli- che illustre Damen und Herren aus unserem Rat unter- schrieben haben, wie Herr Jean-François Aubert, Ständerat, oder Frau Blunschy, Frau Füeg, Frau Girard, Herr Günter, Herr Jaeger, Frau Meier, Herr Wilhelm usw.
Was die PEN-Flüchtlinge betrifft (das sind die Flüchtlinge, die zur Verfügung der nationalen Exekutivgewalt in Argenti- nien sind, noch über 800 Personen, die ohne Anklage und zum Teil ohne Prozess seit Jahren festgehalten werden): Die schweizerischen Bundesbehörden haben 20 solchen Häftlingen in Argentinien die Einreisevisa erteilt, aber man weiss noch nicht, was weiter geschieht, ob diese jetzt aus- reisen können oder nicht. Mich würde zum Beispiel interes- sieren, ob unser Staatssekretär sich hier im Sinne der Menschenrechte für diese Flüchtlinge eingesetzt hat.
Ich habe hier nur aufzeigen wollen - wir haben diesen Bericht in unserer Fraktion eingehend diskutiert -, dass es immer Diskussionen geben wird, was den Bericht über Aus- senwirtschaftspolitik betrifft. Ich glaube, in diesem Rat wird dieser Bericht zu wenig ernst genommen, zu wenig disku- tiert. Es gibt sehr viele Probleme hier, die aufgeworfen wer- den müssen, aber dieser Bericht, so wie er vorliegt und so wie er behandelt wird, gibt uns leider zu wenig Möglichkeit, politisch effektiv darauf einzutreten.
Bundespräsident Honegger: Herr Herczog hat neun Erklä- rungen abgegeben. In diesen neun Erklärungen sind drei Fragen eingepackt gewesen, zu denen ich kurz Stellung nehmen will.
Sie fragen mich, Herr Herczog, ob dieser neue UNO-Kodex irgendwelche Rückwirkungen habe auf die schweizerische Kartellpolitik. Nein, das hat keine Rückwirkungen. Wir wer- den also unser Kartellgesetz nicht anpassen müssen wegen dieses neuen UNO-Kodexes. Hingegen ist denkbar, dass einzelne unserer multilateralen Firmen in ihrer Informations- politik vielleicht etwas offener sein müssen, als das bisher der Fall war.
Zweite Frage, zu den Mischkrediten. Die Mischkredite wer- den Bestandteil einer Vorlage sein, über die Sie nächste Woche zu diskutieren haben. Es ist deshalb, glaube ich, sinnvoll, wenn wir das ganze Kapitel Mischkredite nächste Woche drannehmen.
Dritte Frage, ob für 1981 eine Hilfe im Rahmen einer OECD-Aktion für die Türkei vorgesehen sei. Die Schweiz wird sich, wenigstens ist das der vorläufige Entscheid des Bundesrates, an keiner neuen Türkeihilfeaktion für 1981 beteiligen.
Präsidentin: Sie haben damit vom 18. Bericht über die Aus- senwirtschaft Kenntnis genommen.
I
Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen Arrêté fédéral approuvant des mesures économiques extérieures
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
100 Stimmen (Einstimmigkeit)
=
Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Island über den Handel mit Agrarerzeugnis- sen, Fischen und anderen Meeresprodukten
Arrêté fédéral sur l'accord entre la Suisse et l'Islande sur l'échange de produits agricoles, de poissons et d'autres produits de la mer
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 104 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.006 Gebrauchszolltarif. 34. Bericht Tarif d'usage des douanes. 34e rapport
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar 1982 mit dem 34. Bericht über die Änderungen des Gebrauchzolltarifs 1959, der drei im zweiten Halbjahr 1981 beschlossene Zollmassnahmen zur Genehmigung unter- breitet.
Als Ergebnis von Verhandlungen mit Schweden wurden ab 1. Januar 1982 die konsolidierten Zollansätze für ungezuk- kerte gefrorene Heidelbeeren und gezuckerte, gefrorene Himbeeren von 45 Franken auf 40 Franken je 100 Kilo brutto reduziert. Die vorzeitige Inkraftsetzung dieser Zollzuge- ständnisse an Schweden, die der Meistbegünstigungsklau- sel unterliegen, drängte sich auf, weil die Schweiz schon seit dem 1. Mai 1981, aufgrund der Ergebnisse der Agrar- verhandlungen 1980 zwischen unserem Land und der EWG, bei verschiedenen Importprodukten - unter anderem auch bei solchen, die schwedische Interessen berühren - erhöhte Einfuhrabgaben erhebt.
Der Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen der am euro- päischen Freihandel beteiligten Länder im Bereich der Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer machte folgende Anpassungen vorwiegend formeller Natur der entsprechenden schweizerischen Verordnung notwen- dig:
Aufnahme der Anerkennung von Ursprungszeugnissen für Transitsendungen.
Anpassung der Wertgrenzen für Postsendungen und nichtkommerzielle Sendungen.
Erstreckung der Frist, welche den Behörden der Ent- wicklungsländer für die nachträgliche Kontrolle der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht Politique économique extérieure. 18e rapport
In
Dans
In
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.005
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
782-784
Page
Pagina
Ref. No
20 010 515
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.